Körperverletzung
Zur Körperverletzung
Nach der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) machen Körperverletzungsdelikte alleine knapp 10 % aller in Deutschland registrierten Straftaten aus. Dieser Bereich umfasst Delikte wie die vorsätzliche einfache Körperverletzung, die gefährliche oder schwere Körperverletzung aber auch die fahrlässige Körperverletzung. Die möglichen Sachverhaltskonstellationen sind vielfältig. Von der Kneipenschlägerei bis hin zum ärztlichen Heileingriff unterfallen diverse mögliche Vorwürfe diesem Deliktsfeld. Oftmals drohen Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche des vermeintlichen Opfers. Kompetente und effektive Verteidigung ist hier unerlässlich.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch vollumfänglich im Bereich der Straftatbestände, die Verletzungen von Leib und Leben unter Strafe stellen.
Dabei kann es sich um alltägliche Sachverhalte handeln, wie einfache körperliche Auseinandersetzungen, die aus der jeweiligen Situation heraus entstehen. Aber auch in diesem Zusammenhang sollte nicht unterschätzt werden, wie schnell der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzungen in Rede stehen kann, der bereits einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. Schon der Tritt mit dem beschuhten Fuß kann als Körperverletzung mit einem sogenannten gefährlichen Werkzeug gewertet werden, was den genannten Strafrahmen mit erhöhtem Mindestmaß der Freiheitsstrafe anwendbar macht. Dieses anschauliche Beispiel zeigt, dass Vorwürfe aus dem Bereich der Körperverletzung durchaus ernst zu nehmen sind und eine professionelle, möglichst frühzeitige Verteidigung erfordern.