Rufen Sie uns gern an und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.
Sie beabsichtigen, Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten rechtskonform und gerecht zu regeln? Sie stehen als Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft vor einem juristischen Problem? Sie suchen einen zuverlässigen Anwalt für Erbrecht, der Sie in Oldenburg nicht nur kompetent berät, sondern auch aktiv dabei unterstützt, Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen? In unserer Kanzlei finden Sie den passenden Rechtsanwalt. Die Rechtsanwälte Thomas Staab und Tim Wolter haben sich auf das Erbrecht spezialisiert und finden auch in den kompliziertesten Ausgangssituationen die passende Lösung.
Erbschaftsstreitigkeiten in Oldenburg: Handeln Sie schnell
Bei Erbschaftsstreitigkeiten sollten Sie nicht lange zögern, sondern möglichst schnell einen Anwalt für Erbrecht in Oldenburg kontaktieren. Nach dem Tod des potenziellen Erblassers fallen im Leben von vielen Menschen – manchmal plötzlich und unerwartet – wichtige Bezugspersonen weg. Dies lässt oftmals alte und ungeklärte Konflikte wieder aufflammen, obwohl dies selten im Sinne des Erblassers ist. Gerade dieser Wille ist jedoch entscheidend und sollte auch von allen Erben respektiert werden. Unsere Rechtsanwälte von Staab & Kollegen in Bremen helfen Ihnen dabei jeden Erbschaftsstreit so konfliktfrei und kosteneffizient wie möglich zu lösen und haben dabei stets im Blick bestehende familiäre Bindungen nicht endgültig zu zerstören, sondern, durch vernünftiges Taktieren und eine dynamische Vorgehensweise, zu erhalten.
Testament in Oldenburg erstellen und überprüfen
Die Erstellung eines Testaments von einem Anwalt für Erbrecht in Oldenburg prüfen zu lassen, ist eine hervorragende Möglichkeit, um Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen und sicherzustellen, dass der Nachlass nach Ihren Wünschen geregelt und verteilt wird. Wir sorgen für unmissverständliche Formulierungen, die eine Anfechtung des Testaments bestmöglich verhindern. Dazu sind fundierte Fachkenntnisse nötig, denn die Formulierung von dringend nötigen Wiederverheiratungsklauseln oder Jastrowschen Strafklauseln ist beispielsweise unumgänglich, wenn die Erben nicht eines Tages vor bösen Überraschungen stehen wollen und der Erblasserwille gewahrt bleiben soll. Wir informieren Sie umfassend zu den gestalterischen Optionen sowie zu den relevanten steuerlichen Aspekten. Sie benötigen anwaltlichen Rat bei Fragen der Testamentsgestaltung, Testamentsauslegung, Testamentsanfechtung oder des Widerrufs? Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin bei uns in der Kanzlei Staab & Kollegen.
Erbvertrag: Bindung von Erben in Oldenburg
Der Erbvertrag bildet eine gängige Alternative zum Testament und regelt den Nachlass in Oldenburg verbindlich, wobei anders als bei testamentarischen Verfügungen neben dem Erblasser mindestens eine weitere Partei beteiligt ist. Für die am Erbvertrag unmittelbar beteiligten Personen bietet der Erbvertrag den Vorteil, dass die Parteien im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament auch schon vor ihrem Ableben die Bedingungen des Erbvertrags nicht mehr einfach einseitig ändern können. Sie schützen Ihren Nachlass somit vor einer ungewollten Aufspaltung und Neuverteilung durch eine immer zu befürchtende Neutestierung des Partners, die anders als gewünscht erfolgt. Sie sind unsicher, ob ein Testament oder ein Erbvertrag in Ihrer Situation geeigneter ist? Ihr Anwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei in Oldenburg berät Sie eingehend und unterstützt Sie bei der rechtssicheren Formulierung des Erbvertrags oder des Testaments.
Beratung von Erbengemeinschaften in Oldenburg
Zwischen den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft kommt es leider häufig zu Konflikten, die sich am besten mit der Unterstützung eines Anwalts für Erbrecht in Oldenburg lösen lassen. Erbengemeinschaften müssen gemeinschaftlich über die Verwendung des Nachlasses entscheiden, was ein enormes Konfliktpotenzial birgt. Kommt es zu gegenseitigen Blockaden, weil die Erben sich nicht auf eine Vorgehensweise einigen können, fungiert Ihr Anwalt für Erbrecht in Oldenburg als fachkompetenter Berater und Mediator. Darüber hinaus helfen wir auch dabei, Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten zu klären, die nicht Teil der Erbengemeinschaft sind und überhöhte Pflichtteilsansprüche oder solche die aus Schenkungen zu Lebzeiten erwachsen, abzuwehren.
Nicht zu vernachlässigen ist zudem die Überprüfung von zwischen den Miterben bestehenden Ausgleichungspflichten, welche unter dem Aspekt von lebzeitigen Schenkungen oder anderen Zuwendungen des Erblassers vor dem Eintreten des Erbfalls entstehen. Die Berechnung dieser Ausgleichungspflichten ist in der Praxis kompliziert und erfordert zunächst die Feststellung der Erbteile und sodann eine sorgfältige Ausermittlung des zum Nachlass gehörenden Vermögens. Ihre Anwälte von Staab & Kollegen in Oldenburg beherrschen die komplexen Rechtsfragen rund um die Erbengemeinschaft und können mit Ihrer fachlichen Expertise bei der Problemlösung und richtigen Anspruchsberechnung, weiterhelfen.
Erbschaftssteuer in Oldenburg reduzieren
Stellen Sie sich vor, der Erblasser hat Zeit seines Lebens hart geschuftet und unter erheblichem Konsumverzicht ein entsprechendes Vermögen hinterlassen. Nach dessen Ableben sehen die maßgeblichen Erbschaftssteuergesetze dennoch vor, dass erhebliche Summen an die Finanzverwaltung abzuführen sind. Die Erbschaftssteuer stellt demnach einen wesentlichen Aspekt bei dem Übergang des Nachlasses in das Vermögen der Erben in Oldenburg dar, die aus falscher Scheu keinesfalls ignoriert werden sollte. Diese Steuer erfasst nicht nur monetäre Werte und Immobilien, sondern auch Anteile an Unternehmen und weitere Vermögensgegenstände. Die Höhe der Erbschaftssteuer variiert abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen sowie vom Wert des Erbes. Es existieren spezifische Freibeträge, die die steuerliche Belastung für die Erben deutlich reduzieren können.
Wir zeigen und planen mit Ihnen vorausschauende Nachfolgekonzepte, welche es Ihnen ermöglichen die Früchte wertschöpfender Arbeit für die Erben bestmöglich zu erhalten. Zu Lebzeiten des Erblassers ergeben sich noch erhebliche Einsparpotenziale – aber auch nach dessen Ableben sind bestimmte Bewertungsmethoden wählbar, die für die Erben deutlich günstiger ausfallen.
Als erfahrene Anwälte für Erbschaftssteuern in Oldenburg bieten wir Ihnen professionelle Beratung und Unterstützung, um die zu erwartende erbschaftssteuerliche Belastung zu optimieren. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung, um die bestmöglichen Wege zur Reduzierung der Erbschaftssteuer in Ihrem speziellen Fall zu erörtern.
Pflichtteil in Oldenburg prüfen und geltend machen
Das mittlerweile überkommene und wohl auf genealogische Gesetze des letzten Jahrtausends zurückzuführende Pflichtteilsrecht soll verhindern, dass nahe Angehörige, ohne schwerwiegenden Grund vollständig von der Partizipation am Nachlassvermögen ausgeschlossen werden und begrenzt damit die Testierfreiheit des Erblassers. Enterbte Angehörige werden zwar keine Erben, können allerdings einen Rechtsanspruch auf ihren Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbes geltend machen. Ihr Anwalt für Erbrecht in Oldenburg überprüft, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht und leitet alles Erforderliche in die Wege, um diesen durchzusetzen. Sie benötigen eine Beratung hinsichtlich der Abwehr ungerechtfertigter Pflichtteilsansprüche, der Aufsetzung von Pflichtteilsverzichtserklärungen oder Maßnahmen zur Pflichtteilsreduzierung? Wir sind auch hier Ihr geeigneter Ansprechpartner und helfen Ihnen dabei unberechtigte Pflichtteilsansprüche abzuwehren.
Das Nachlassverzeichnis
Die Erstellung eines professionellen Nachlassverzeichnis muss nicht immer vom Notar kommen. Auch Rechtsanwälte können – sofern Pflichtteilsberechtigte “nur” ein privatschriftliches Nachlassverzeichnis verlangen, ein Nachlassverzeichnis aufsetzen. Nur die richtige Erstellung schützt dabei vor der klageweisen Geltendmachung des Anspruchstellers, da ihm in diesem Fall schon das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Zur Auskunft und Vorlage eines Nachlassverzeichnisses sind jedoch nicht nur die Erben gegenüber den Pflichtteilsberechtigten verpflichtet, sondern in speziellen Konstellationen auch andere irgendwie an einer Erbschaft beteiligte Personen. Sofern Sie zur Unterstützung bei der Erstellung oder Überprüfung eines Nachlassverzeichnisses eines Anwalts für Erbrecht bedürfen, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei in Oldenburg.
Was müssen Erben bei der Haftung beachten?
Die vorschnelle Annahme eines Erbes kann zu bösen Überraschungen führen, wenn statt des vermeintlichen Vermögens ein Schuldenberg vererbt wurde. Handeln Sie in diesem Fall so schnell wie möglich. Eine Anfechtung des Erbes wegen Überschuldung schützt das Privatvermögen und bewahrt Sie vor Haftungsgefahren für bestehende Schulden. Ihr Anwalt für Erbrecht wird die Sachlage in Oldenburg sorgfältig prüfen und Sie vor unerwarteten Nachlassverbindlichkeiten bewahren.
Nachlass von Kapital- oder Personengesellschaften
Wenn Sie Erbe einer Kapital- oder Personengesellschaft sind, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen, um offene Rechtsfragen zu klären. Sind Sie beispielsweise an einer Weiterführung des Unternehmens interessiert oder möchten Sie die Anteile in irgendeiner Form veräußern? Wir helfen Ihnen dabei, die Situation zu beurteilen sowie einzuordnen und unterstützt Sie bei der Umsetzung der von Ihnen gewünschten Option.
Melden Sie sich bei uns!
Ganz gleich, ob es darum geht, den Pflichtteil einzufordern, sich gegen andere Miterben durchzusetzen oder in Oldenburg Erbstreitigkeiten präventiv durch entsprechende Testamente und Erbverträge vorzubeugen – wir helfen Ihnen bei der Bewältigung des Problems. In unserem Wissensbereich haben wir außerdem Fachinformationen zum Thema Erbrecht zusammengestellt.