Autokauf und Gewährleistung
Regelmäßig stellt der Autokauf ein freudiges Ereignis dar, wobei diese Freude durch einen reibungslosen Ablauf lange anhalten sollte. In der Praxis laufen Kfz-Kaufverträge – speziell beim Kauf gebrauchter Kraftfahrzeuge – nicht immer problemlos ab. Dies trübt nicht nur die Euphorie, sondern verursacht neben einem erheblichen zeitlichen Aufwand auch die Gefahr eines nicht unerheblichen finanziellen Schadens.
Gewährleistung beim Autokauf
Häufig steht hierbei ein möglicher Mangel im Fokus. Nach zumeist unauffälliger Probefahrt zeigen sich zu einem späteren Zeitpunk die ersten versteckten Mängel. Zunächst ist jedoch festzustellen, ob es sich tatsächlich um einen Mangel und nicht etwa Verschleiß handelt. Soweit tatsächlich Mangelhaftigkeit vorliegt, werden Gewährleistungsansprüche relevant. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs ist die Beweislastumkehr für den Verbraucher besonders vorteilhaft. Dem Käufer eines mangelhaften Kraftfahrzeugs stehen, insbesondere abhängig von der Frage ob der Mangel durch eine Reparatur beseitigt werden kann (behebbarer Mangel) oder es sich um einen unbehebbaren Mangel handelt, Gewährleistungsansprüche in Form unterschiedlicher Ansprüche zu. Augenmerk muss hierbei auch auf die Fristsetzung bzw. Entbehrlichkeit der Fristsetzung gerichtet werden. Bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen können die Ansprüche von Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises bis zum Schadensersatz oder Aufwendungsersatz reichen.
Dabei kann ein vermeintlicher Gewährleistungsausschluss – der bevorzugt bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern oder zwischen Privaten vereinbart wird, – unter Umständen durch eine Beschaffenheitsvereinbarung oder gar Garantie durchbrochen werden.