Ihr Anwalt für IT-Recht in Bremen

Sie suchen einen Anwalt, der Sie im IT-Recht kompetent berät und Sie gegebenenfalls auch vor Gericht in Bremen loyal vertritt? Dann haben Sie in der Kanzlei Staab & Kollegen Ihren professionellen Ansprechpartner gefunden.

Wir unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung und umfassendem Fachwissen.

Kostenlose Erstberatung

Nutzen Sie unser gebührenfreies Erstgespräch, um erste Fragen zu klären und mehr über Ihre Optionen zu erfahren.

Langjährige Erfahrung

Seit über 20 Jahren ist die Kanzlei Staab & Kollegen tätig und bringt im IT-Recht tiefgehende Fachkenntnis mit.

Fachanwaltschaft im Familienrecht

Dank spezialisierter Anwälte und optimierter Prozesse bearbeiten wir Ihr Anliegen zügig und fachgerecht.

IT- und Medienrecht

IT und Internet durchdringen heute nahezu alle Lebensbereiche – sowohl im privaten als auch im beruflichen Sektor. Eine qualifizierte Rechtsberatung durch einen spezialisierten Anwalt für IT-Recht, etwa aus der Kanzlei Staab & Kollegen in Bremen, gewinnt hier immer mehr an Bedeutung. Denn IT- und Internetrecht sind keine eigenständigen Rechtsbereiche und daher keinem einheitlichen Regelungssystem unterworfen. Sie bestehen vielmehr aus einzelnen Teilbereichen der nationalen und internationalen Rechtsordnungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht sind nur einige davon. Diese Zersplitterung führt zu einem erhöhten juristischen Beratungsbedarf.

Gerade bei IT-rechtlichen Streitfällen kommt es darauf an, technisch komplexe Sachverhalte in eine verständliche und gesetzeskonforme Sprache zu übersetzen – eine Aufgabe, die unser Anwalt für IT-Recht in Bremen gern für Sie übernimmt. Erfahren Sie mehr über unsere Rechtsanwälte oder stöbern Sie in unserem Wissensbereich.

Sie benötigen unsere Unterstützung im IT- und Medienrecht?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.

IT-Vertragsrecht

Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von IT- und Softwareverträgen

Software-Lizenzverträge bzw. Softwareverträge gehören in immer mehr Arbeitsbereichen zu den wesentlichen Bestandteilen des wirtschaftlichen Erfolgs. Gerade im Streitfall kommt es daher auf die Qualität der Klauseln in den Vertragswerken rund um Computerprogramme an. Als Kanzlei u. a. für Wirtschaftsrecht und IT-Recht begleiten wir Unternehmen, Agenturen, Programmierer, Berater etc. in allen Stadien der Vertragsgestaltung und Lizenzierung von Verträgen und Software.

Zu Beginn einer vertraglichen Regelung bezüglich eines Computerprogramms und bei der Lizenzierung von Software skizzieren wir mit Ihnen die rechtliche Einordnung des Projekts und insbesondere Ihre Ziele für die Vertragsgestaltung. Bereits in diesem Stadium sollten bestimmte Vorfragen geklärt werden, z.B. ob eine Einzelperson, eine GbR oder eine GmbH Lizenzinhaber bzw. Vertragspartner werden soll. Hierfür steht Ihnen ein Team von Fachanwälten im Gesellschaftsrecht zur Verfügung.

Im nächsten Schritt folgt ein erster Entwurf des IT-Vertrages. Gleichzeitig bereiten wir mit Ihnen Vertragsverhandlungen vor, erstellen Argumentationsstrategien und entwickeln Strategien zur Durchsetzung wesentlicher Vertragsklauseln.

Bei den eigentlichen Vertragsverhandlungen begleiten wir Sie und sorgen für die Wahrung Ihrer Interessen. In der Regel folgt zwischen den Parteien ein Austausch geänderter Entwürfe und gegebenenfalls erneute Verhandlungen. Wir sorgen dafür, dass die von Ihnen gesetzten Ziele dadurch nicht verwässert werden.

Bei den eigentlichen Vertragsverhandlungen begleiten wir Sie und sorgen für die Wahrung Ihrer Interessen. In der Regel folgt zwischen den Parteien ein Austausch geänderter Entwürfe und gegebenenfalls erneute Verhandlungen. Wir sorgen dafür, dass die von Ihnen gesetzten Ziele dadurch nicht verwässert werden.

Datenschutzrecht und Datenschutz (DSGVO)

Datenschutz im digitalen Zeitalter

In Zeiten von Big Data und Digitalisierung sind Daten wohl die wertvollste Währung der digitalen Welt. Damit einhergehend spielt der Datenschutz eine immer größere Rolle. Das Datenschutzrecht hat damit bereits fast alle Lebensbereiche erreicht und nimmt weiter an Bedeutung zu. Der Schutz von Daten ist Ausdruck des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Jeder soll frei darüber entscheiden können, welche Personen über welche persönlichen Daten zu welchem Zweck verfügen können.

Eckpfeiler des Datenschutzrechts, anwaltliche Leistungen

Rechtsgrundlagen für das Datenschutzrecht sind seit dem 25. Mai 2018 in erster Linie die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das reformierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Alle Informationen zu den Änderungen durch die DSGVO und das BDSG finden Sie hier: Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu allen Fragen des Datenschutzrechtes, insbesondere zu Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung:

Auftragsverarbeitung
– Datenschutzerklärungen, z.B. für Webseiten, Social Media-Plugins (Facebook etc.)
– Datenschutzrechtliche Compliance
– Datenschutz im Personalwesen und Arbeitsrecht (Mitarbeiterdatenschutz, Arbeitnehmerdatenschutz)
– Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
– Vertretung in Bußgeldverfahren und Strafverfahren

Internet und Datenschutz

Vor allem im Internet hat der Datenschutz eine enorme Bedeutung. Internet und Datenschutz stehen dabei in einer Symbiose, die zugleich für ein ständiges Spannungsverhältnis sorgt. So werden erhebliche Datenmassen durch die Internetnutzung erfasst oder – aus wirtschaftlicher Sicht von Suchmaschinen wie Google betrachtet – gewonnen. Auch durch die Online-Darstellung eines Unternehmens, eines Online-Shops und selbst durch ausschließlich privat genutzte Internetseiten laufen digitale Prozesse mit datenschutzrechtlichem Bezug. Ob und in welchem Umfang Daten erfasst werden, ist für den einzelnen Nutzer der Online-Inhalte nicht ersichtlich.

Deshalb sind die Seitenbetreiber, die sogenannten Content-Provider, verpflichtet, die Nutzer bezüglich der Datenverarbeitung aufzuklären.

Das Mittel der Wahl, um dieser Aufklärungspflicht nachzukommen, ist eine Datenschutzerklärung. Diese Erklärung hat in erster Linie den Zweck, Transparenz über die Verarbeitung von Daten der Internetnutzer zu schaffen. Zugleich ist eine Datenschutzerklärung auch ein Hinweis auf die Seriosität und einen sensiblen Umgang mit Daten des Seitenbetreibers. Die Datenschutzerklärung muss daher folgende Informationen und Hinweise enthalten:

Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? (IP-Adressen, Zeitpunkt, Verweildauer, besuchte Seiten)
– Benutzung von Cookies
– Benutzung von Analyse- und Statistik-Tools wie z.B. Google Analytics
– Benutzung von Social Media Plugins
– Hinweis auf den Umgang mit Kontaktdaten
– Hinweis auf Auskunfts- und ggf. Widerspruchsrechte

Eine rechtlich einwandfreie Datenschutzerklärung bewahrt Internetseitenbetreiber und Unternehmen außerdem vor kostspieligen datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Datenschutz im Unternehmen

Nicht nur im Internet spielt der Datenschutz eine große Rolle. Auch offline müssen sich Unternehmen Gedanken über den Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten machen und die Anforderungen des Datenschutzrechts einhalten.

Das Datenschutzrecht sollte dabei nicht als lästiges und aufwendiges Beiwerk gesehen werden. Gerade in einer Zeit, in der Daten eine immer größere Bedeutung erlangen und inzwischen ein wertvolles Wirtschaftsgut sind, kann ein transparenter und sensibler Umgang mit Daten auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten sein.

Entscheidende Bausteine des Datenschutzes im Unternehmen sind die Führung eines Verfahrensverzeichnisses und die Umsetzung von Dokumentationspflichten und Risikoabschätzungen.

Unsere Rechtsanwälte für Datenschutzrecht beraten Sie gern über Ihre Verpflichtungen im Datenschutz und begleiten Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen im Unternehmen.

Datenschutzbeauftragte

Für viele Unternehmen besteht die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ist eine Inhouse-Lösung nicht möglich oder wirtschaftlich, kann alternativ auch ein externer Datenschutzbeauftragter beauftragt werden. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind insbesondere

– Unterrichtung und Beratung der Unternehmensleitung
– Überwachung der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben im Unternehmen
– Datenschutz-Folgeabschätzung nach der DSGVO
– Ansprechpartner für und Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
– Anlaufstelle für Betroffene

Gerne klären wir Sie über Ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich Datenschutz auf. Internen betriebliche Datenschutzbeauftragten stehen wir als kompetenter Berater – auch für Schulungen – zur Verfügung.

Online Betrug

Betrug, Bitcoin Betrug, Anlagebetrug, Telefonbetrug, Internetbetrug, Cybercrime, Phishing und Identitätsdiebstahl, Scams und Scamming, Rug Pull

Anwalt für Betrugsfälle im gesamten deutschsprachigen Raum.

Betrug – auf englisch: Fraud oder auch Scam – ist als Tatbestand im deutschen Strafrecht verankert. Daher wird ein Rechtsanwalt oft konsultiert, wenn sich eine Person oder ein Unternehmen einem Betrug ausgesetzt sieht.

Jemanden wegen Betrugs anzeigen: Geschädigte haben das Recht, selbstständig einen Betrug bei der zuständigen Kriminalpolizei anzuzeigen.

Die IT-Recht Experten von Staab.Kollegen übernehmen diesen Schritt für ihre Mandanten und erstatten für Sie bei der Polizeibehörde Anzeige wegen Betrug. Auch prüfen wir jeden weiteren möglichen Schritt, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können.

Abmahnung Google Fonts

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist kein gesetzlich definierter Begriff. Trotzdem ist sie in vielen Fällen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche eine zwingende Voraussetzung.

Gemeint ist mit einer Abmahnung in der Regel eine ernsthafte Aufforderung an die Gegenseite, unter Beschreibung der Sach- und Rechtslage, sowie der Androhung von weiteren -gerichtlichen- Schritten.

Zunächst sollten Sie prüfen, ob auf Ihrer Webseite tatsächlich Fonts von Google Servern geladen werden. Denn es werden zum Teil wahllos Zahlungsaufforderungen an Websitenutzer verschickt, ohne zu prüfen, ob Sie Google Fonts nutzen.

Schritt 1: Google Fonts lokal hosten:
Google Fonts an sich sind nicht das Problem, sondern deren Bezug von den Google Servern. Die Google Fonts auf Ihrer Webseite sollten daher von Ihrem Server geladen werden.

Schritt 2: Reaktion auf die „Abmahnung“ prüfen
Ihre Reaktion hängt von der Art und dem Umfang des Schreibens und Ihrer Risikobereitschaft ab. (s. unten)

In rechtlicher Hinsicht ist der Download von Google Servern daher problematisch, weil dabei die IP-Adresse der Webseitenbesucher an Google übermittelt wird.

Die IP-Adresse gilt hierbei grundsätzlich als „personenbezogenes Datum“ bzw. als „Online-Kennung“ im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO.

Im Januar 2022 sah das LG München I einen Personenbezug der IP-Adresse, hielt den Webseitenbetreiber für deren Übermittlung an Google für verantwortlich und prüfte daher im nächsten Schritt, ob die Übermittlung gesetzlich erlaubt war.

Das LG München I befand, dass die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse an Google eine Verletzung des „allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts“ der Webseitenbesucher darstellt.

Das Gericht befand, dass die Schutzinteressen der Nutzer überwiegen, und dass die Google Fonts nut mit einer Einwilligung hätten von Google bezogen werden dürfen. Art. 6 Abs. 1 a DSGVO

Dieser rechtlichen Betrachtung ist nicht von der Hand zu weisen, vor allem im Hinblick auf Art. 25 DSGVO, welcher besagt, dass bei „technischer Gestaltung“ so weit wie möglich, die datenschutzfreundlichste Option gewählt werden soll.

Schadensersatz
In fast allen Schreiben wird ein Schadensersatz geltend gemacht. Häufig liegt der dabei geforderte Betrag bei 100 – 200 €.
Von der Zahlung raten wir ab.

Kostenersatz
Bei anwaltlichen Abmahnungen wird zum Teil auch der Ersatz der Kosten des Rechtsanwalts verlangt. Auch von dieser Zahlung raten wir ab.

Unterlassung
Vor allem in Abmahnungen von Rechtsanwälten wird teilweise die Abgabe einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ verlangt, der auch ein Muster beigefügt ist.
Diese Unterlassungserklärung sollte keinesfalls, und erst recht nicht ohne vorherige Rechtsberatung, unterschrieben werden.

Auf Grund der thematischen Komplexität und der fehlenden eindeutigen Rechtslage empfehlen wir Ihnen vorerst nicht auf die Abmahnung zu reagieren und selbstverständlich auch nicht zu zahlen.
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Rechtsberatung im IT- und Medienrecht, und lassen Sie Ihren Fall von uns prüfen. Das entsprechende Vorgehen hängt in jedem Fall immer vom Einzelfall ab.