Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Delmenhorst

Das Vorliegen eines Insolvenzgrundes ist sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen mit Arbeitsplatzverantwortung ein belastendes Ereignis. Wenn Sie vor einer Insolvenz stehen oder eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in naher Zukunft befürchten, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Anwalt für Insolvenzrecht wenden. Nehmen Sie direkt Kontakt mit der renommierten Kanzlei Staab & Kollegen in Delmenhorst auf – hier erhalten Sie eine fundierte Rechtsberatung mit realistischem Ausblick auf etwaige Sanierungschancen.

Zu unseren Schwerpunkten im Insolvenzrecht zählen unter anderem:

Kostenlose Erstberatung

Im kostenlosen Erstgespräch für Privatinsolvenzkandidaten beantworten wir Fragen zur optimalen Lösung oder sogar Vermeidung insolvenzrechtlicher Probleme.

Effektive Insolvenzprävention

Die Erstellung von Finanzplänen und Liquiditätsbilanzen ermöglicht das frühzeitige Erkennen drohender Insolvenzereignisse und ein aktives Gegensteuern.

Zeitnahe Bearbeitung

Dank professioneller Kanzleistrukturen und spezialisierter Anwälte nimmt die Erstellung einer professionellen Sanierungsberatung nur kurze Zeit in Anspruch.

Sie benötigen einen Anwalt im Insolvenzrecht?

Rufen Sie uns gern an und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Privatinsolvenz in Delmenhorst beantragen

Privatpersonen steht die Möglichkeit der Durchführung eines Privatinsolvenzverfahrens (auch Verbraucherinsolvenzverfahren oder einfach Privatinsolvenz genannt) zur Verfügung, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht. Diese schafft den Weg für einen unbelasteten, schuldenfreien Neuanfang. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Insolvenzrecht aus der Kanzlei Staab & Kollegen in Delmenhorst, um sich über das Verfahren einer Privatinsolvenz zu informieren und den Juristen Ihres Vertrauens mit der Antragstellung zu beauftragen. Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen, den Ablauf sowie die Konsequenzen eines solchen Verfahrens und übernehmen für Sie die Korrespondenz mit den Schuldnern. Je früher Sie dieses Problem angehen, desto vermögensschonender!

Beantragung einer Firmeninsolvenz in Delmenhorst

Anders als Privatpersonen müssen Firmen die Firmeninsolvenz im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens durchführen lassen. Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Delmenhorst kann den Insolvenzantrag bei laufendem Geschäft einreichen, wenn ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt. Falls Sie unsicher sind, ob dies der Fall ist, sollten Sie sich zeitnah an uns wenden, um Haftungsrisiken zu minimieren. Wir erstellen eine Liquiditätsbilanz, um einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu erhalten und stellen anschließend gegebenenfalls einen Antrag auf Eröffnung einer Firmeninsolvenz. Bei frühzeitiger oder präventiver Kontaktaufnahme gelingt so oft auch noch ein aktives Gegensteuern. Geschäftsleiter bestimmter Unternehmensformen sind gesetzlich dazu verpflichtet rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese “Rechtzeitigkeit” kann nur mithilfe der Liquiditätsbilanz erfolgreich abgeschätzt werden.

Erstellung des Insolvenzplans in Delmenhorst

Der Insolvenzplan (Sanierungsplan) ist eine rechtsgestaltende Maßnahme, mit der in der Regel ein laufendes Insolvenzverfahren zum Vorteil des Schuldners aber auch der Gläubigergemeinschaft abgekürzt werden soll. Zu diesem Zweck wird üblicherweise zwischen den Gläubigern und dem Schuldner ein Zahlungsvergleich vereinbart. Einen solchen Insolvenzplan, in dem die finanzielle Situation und erforderliche Sanierungsmaßnahmen dokumentiert und ausgestaltet werden, setzt Ihr Anwalt für Insolvenzrecht gerne für Sie auf. Außerdem wird im Sanierungsplan erläutert, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Schulden zu bereinigen. Abschließend muss die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan in Delmenhorst zustimmen.

Abwehr einer Insolvenzanfechtung in Delmenhorst

Die Option der Insolvenzanfechtung ermöglicht dem Insolvenzverwalter, Vermögenstransaktionen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens von dem Schuldner vorgenommen worden sind, rückgängig zu machen. Dadurch soll die vom Insolvenzverwalter angesammelte Insolvenzmasse geschützt und sichergestellt werden, dass der Schuldner diese nicht durch unlautere Finanztransaktionen schmälert. Die Erfolgsaussichten einer Insolvenzanfechtung, die in der Regel mit einer Klage des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung gegenüber einem Dritten, (oft Verwandten des Schuldners), einhergeht, kann von Ihren Anwälten für Insolvenzrecht von Staab & Kollegen im Vorfeld überprüft und bei Fehlern abgewehrt werden. In vielen Fällen ist die Insolvenzanfechtung nämlich unbegründet. Wollen auch Sie sich gegen eine unberechtigte (Rück-)Forderung des Insolvenzverwalters wehren, so wird Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Delmenhorst Sie bei der Verteidigung gegen etwaige Klagen unterstützen und beraten.

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Insolvenzverursachungshaftung in Delmenhorst vorbeugen

Die Insolvenzverursachungshaftung (früher auch als Geschäftsführerhaftung bekannt) birgt ein hohes Risiko für Unternehmensleiter, wenn sie im Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung weiterhin vermögensverschiebende Finanztransaktionen vornehmen. Denn dieses Geld kann der Insolvenzverwalter unter den Voraussetzungen des § 15b InsO zurückfordern. Hier müssen Sie für jede einzelne Zahlung detailliert darlegen, dass es sich um eine nicht zur Rückzahlung verpflichtende Transaktion, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar gewesen ist, handelt. Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Delmenhorst prüft, ob die betreffenden Transaktionen einen Rückforderungsanspruch rechtfertigen und stellt sicher, dass der Insolvenzverwalter Ihnen bei einer bestehenden Rückzahlungsverpflichtung die entsprechenden, gegen die Zahlungsempfänger gerichteten, Insolvenzanfechtungsansprüche abtritt. So verkürzen Sie bei der Insolvenzverursachungshaftung in Delmenhorst effektiv Ihren Haftungsmaßstab.

Vermeiden der Insolvenzverschleppung in Delmenhorst

Unterlässt es der Insolvenzantragsverpflichtete innerhalb von drei Wochen nach Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis (Kennenmüssen) vom Eintritt eines Insolvenzgrundes den Insolvenzantrag zu stellen, ist zugleich der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt. Damit sind jedoch nicht nur strafrechtliche Sanktionen, sondern auch zivilrechtliche Haftungsrisiken verbunden. Vermeiden Sie diese Probleme und mandatieren Sie rechtzeitig einen Anwalt für Insolvenzrecht aus unserer Kanzlei Staab & Kollegen in Delmenhorst.

Melden Sie sich bei uns!

Wenn Sie mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind, eine Zahlungsunfähigkeit befürchten oder diese bereits vorliegt, sind Sie gut beraten, sich umgehend an einen Anwalt für Insolvenzrecht in unserer Kanzlei in Delmenhorst zu wenden. Wir wissen, wie schwierig eine solche Phase ist und kennen die psychologische Unsicherheit, die oft damit einhergeht. Um sich aus dieser Situation zu befreien und keine unnötigen negativen Konsequenzen hinnehmen zu müssen, ist die Mandatierung eines Anwalts für Privatpersonen und Unternehmen jedoch unumgänglich.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie fachkundig und finden gemeinsam mit Ihnen den für Sie optimalen Weg, um schuldenfrei zu werden oder das Unternehmen per Sanierungsberatung- und Bemühungen in ruhigere Fahrwasser zu führen. In unserem Wissensbereich finden Sie zudem interessante Beiträge zum Thema Insolvenzrecht.

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