Rufen Sie uns gern an und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.
Die Kanzlei Staab.Kollegen unterstützt Sie in folgenden Angelegenheiten im Mietrecht:
Miete, Mietvertrag, Zeitmietvertrag, Vermieter, Wohnung, Mängel, Mietzahlung, Nebenkosten, Schimmel, Nässe, Kälte, Feuchtigkeit, Heizung, Aufrechnung, Kündigung, Eigenbedarf, Kaution, Besitz, Übergabe, Übergabeprotokoll, Kündigungsfrist, Abmahnung, unzumutbar, Kündigungsgrund, Zahlungsverzug, Staffelmiete, Mieterhöhung.
Das Mietrecht regelt insoweit das Zustandekommen des Vertrages, des Mietvertrages. Der Mietvertrag ist also die Basis des Vertragsverhältnisses. Dieser kann bspw. als Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag im Wohnraumietrecht, Gewerbemietrecht oder auch Pachtrecht ausgestaltet werden.
Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache, überlässt dem Mieter also die Mietsache, bspw. die Mietwohnung, einen Mietwagen oder einen sonstigen Gegenstand.
Der Mieter zahlt also Gegenleistung die Miete bzw. früher den Mietzins sowie die Mietnebenkosten bzw. Betriebskosten. Es kann und wird häufig als Sicherheit für den Vermieter die Zahlung einer Kaution vereinbart, die dann sehr häufig Gegenstand von Gerichtsstreitigkeiten sind.
Die Kanzlei Staab.Kollegen berät und vertritt sie gern in allen vorgenannten Bereichen im Mietrecht und erhebt gerne für Sie eine Räumungsklage, kündigt rechtswirksam oder leitet die Zwangsvollstreckung ein.