Ihr Anwalt für Mietrecht in Bremerhaven

Zwischen Mietern und Vermietern entstehen oft Reibereien und mitunter auch Rechtsstreitigkeiten. Wenn Sie einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht in Bremerhaven in entsprechenden Angelegenheiten benötigen – egal, ob als Mieter oder Vermieter – ist die Kanzlei Staab & Kollegen Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Ihr Anwalt für Mietrecht in Bremerhaven berät Sie zu Themen wie:

Kostenlose Erstberatung

Stellen Sie uns Ihre Fragen in einem unverbindlichen Erstgespräch. Wir verschaffen Ihnen Klarheit!

Langjährige Erfahrung

Die Kanzlei Staab & Kollegen verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Mietrecht.

Schnelle fachgerechte Bearbeitung

Dank eingespielter Arbeitsabläufe und spezialisierter Rechtsanwälte gewährleisten wir Ihnen eine zügige Bearbeitung auf höchstem Niveau.

Sie benötigen einen Anwalt im Mietrecht?

Rufen Sie uns gern an und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Eigenbedarfskündigung in Bremerhaven prüfen

Kündigungen vonseiten des Vermieters sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Grundsätzlich braucht der Vermieter dafür einen besonderen Grund. Bei der nicht selten ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung müssen bestimmte Fristen und Voraussetzungen erfüllt sein. So können Sie als Vermieter nur dann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn Sie selbst, ein naher Angehöriger oder eine Ihnen besonders nahestehende Person in das betreffende Objekt ziehen möchten, Sie dafür nachvollziehbare Gründe nennen und die üblichen Kündigungsfristen beachten. Hinzu kommen noch weitere Vorgaben, welche Ihre Kündigung einhalten muss, um wirksam zu sein. Als Ihr Anwalt für Mietrecht in Bremerhaven beraten wir Sie dazu ausführlich und prüfen, ob Ihre Kündigung rechtskonform war. Auch können wir die Kündigungen individuell für Ihren Eigenbedarf erstellen und gegenüber Ihren Mietern aussprechen.

Sind Sie als Mieter von einer Eigenbedarfskündigung betroffen und sich unsicher, ob diese wirksam ist? Auch dann können Sie sich auf Ihren spezialisierten Anwalt für Mietrecht von Staab & Kollegen in Bremerhaven verlassen.

Räumungsklage in Bremerhaven durchsetzen

Nicht immer geht ein Mietverhältnis mit dem Einverständnis beider Parteien zu Ende. Regelmäßig kommt es zu erheblichen Vertragsverletzungen wie Nichtzahlung der Miete oder Kaution, illegale Untervermietung oder sonstiges. Die letzte Möglichkeit für Vermieter ist oftmals die Kündigung. Weigert sich ein Mieter nach einer wirksamen Kündigung auszuziehen, kann der Vermieter Räumungsklage erheben. Dabei müssen genaue Vorgaben erfüllt werden, zu denen Sie ein Anwalt für Mietrecht von Staab & Kollegen in Bremerhaven gern ausführlich informiert. Im Anschluss an eine erfolgreiche Räumungsklage kann mithilfe des Gerichtsvollziehers das Mietobjekt zwangsgeräumt werden.

Als Vermieter möchten Sie natürlich schnellstmöglich wieder Zugang zu Ihrer Wohnung haben und drohende Mietausfälle verhindern. Ist die Kündigung rechtens, kann durch das Gericht eine zügige Zwangsräumung veranlasst werden. Doch nicht jede Kündigung ist wirksam.

Haben Sie als Mieter ungerechtfertigt eine Räumungsklage erhalten? Unser Anwalt für Mietrecht berät Vermieter wie Mieter gleichermaßen, wenn sie sich mit einer Kündigung oder einer Räumungsklage in Bremerhaven konfrontiert sehen.

Ihr Ansprechpartner für Gewerbemietrecht in Bremerhaven

Im Gewerbemietrecht gibt es deutliche Unterschiede zum Mietrecht für Wohnräume. So bietet das Gewerbemietrecht weniger Mieterschutz und einen größeren Spielraum bei der Gestaltung der Vertragsbedingungen. Umso wichtiger, dass Sie dafür einen erfahrenen Anwalt in Bremerhaven bzw. Mietrechtsanwalt hinzuziehen, um keine Nachteile durch einen unvorteilhaften Vertrag hinnehmen zu müssen. Auch können wir als erfahrene Anwälte im Mietrecht Verträge und Vertragsbedingungen sowie Klauseln individuell für Sie gestalten. Wir unterstützen Mieter wie Vermieter bei der Vertragsgestaltung, Mietanpassungen, Beendigung von Mietverhältnissen (Erstellen und Aussprechen von Kündigungen) sowie bei der Streitbeilegung und vertreten unsere Mandanten kompetent in Gerichtsverfahren.

WEG-Recht: Ihr Anwalt in Bremerhaven

Eng verwandt mit dem Mietrecht ist das WEG-Recht, bei dem Sie Ihr Anwalt in Bremerhaven ebenfalls ausführlich betreut. Nicht selten entstehen in einer Wohneigentümergemeinschaft Reibereien und Streitigkeiten. Sie möchten beispielsweise eine Beschlussanfechtung durchsetzen und eine Beschlussanfechtungsklage erheben, weil ein Beschluss der Wohnungseigentümer inhaltliche oder formale Mängel aufweist? Dann setzen Sie sich am besten gleich mit uns in Verbindung, um keine Fristen zu verpassen. Die Frist zur Einreichung beträgt nur einen Monat nach Beschlussfassung.

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Kündigung wegen Zahlungsverzug in Bremerhaven prüfen

Eine Kündigung kann auch wegen nicht gezahlter Mieten erfolgen. Sollte ein Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete oder über einen längeren Zeitraum mit zwei Monatsmieten in Verzug geraten, also diese nicht zahlen, so kann der Vermieter diesem fristlos kündigen. Bei einer solchen Konstellation im Mietrecht muss auf verschiedene Aspekte geachtet werden. Zum einen muss die Kündigung formell wirksam gestaltet sein und zum anderen materiell wirksam ausgesprochen werden. Dies stellt Vermieter als rechtliche Laien häufig vor die Problematik, wie man eine Kündigung rechtswirksam erstellt. In Bremerhaven unterstützen wir Sie als Ihr Anwalt im Mietrecht dabei, gegen nichtzahlende Mieter vorzugehen. Dabei werden auch die ausstehenden Mieten gleich mit geltend gemacht.

Sollten Sie als Mieter eine Kündigung wegen nicht gezahlter Mieten erhalten haben, so prüfen wir für Sie, ob die Voraussetzungen für eine solche Kündigung überhaupt vorliegen und stimmen das weitere Vorgehen individuell mit Ihnen ab. In diesem Bereich sind wir für Sie als spezialisierter Anwalt für Mietrecht von Staab & Kollegen in Bremerhaven für Sie da und unterstützen Sie vollumfänglich.

Rückzahlungsanspruch Ihrer Kaution prüfen

Als Vermieter hat man für die Abrechnung über die Kaution nur sechs Monate Zeit. Hintergrund ist, dass im Mietrecht eine Verjährungsfrist von sechs Monaten für die Ansprüche aus der Verschlechterung bzw. Beschädigung der Mietsache für Ihren Vermieter besteht. Danach abgerechnete Kosten können nicht mehr eingefordert werden bzw. sind verjährt. Insofern muss die Abrechnung der Kaution schnell und akkurat ablaufen. Dabei ist besonders wichtig, dass der Gerichtsweg vor Ablauf dieser Frist eingeleitet wird. Im Vorfeld müssen die Schäden aber genau geprüft, kategorisiert sowie formell und materiell wirksam beim Mieter eingefordert werden. Dies stellt einen häufig vor komplexe Probleme. Umso wichtiger ist eine kompetente Betreuung.

Ihr Vermieter hat nach Ihrem Auszug sechs Monate Zeit, um über Ihre Kaution abzurechnen. Solange darf dieser Ihre Kaution einbehalten. Auch neigen Vermieter dazu, Arbeiten und Positionen abzurechnen, welche nicht vom Mieter zu erstatten sind. Die Grenze zwischen diesen Positionen ist fließend, sodass dies häufig schwierig zu bestimmen ist. Wir als Ihr Anwalt im Mietrecht prüfen gerne sowohl geltend gemachte Positionen als auch Ihren Rückzahlungsanspruch in Bezug auf Ihre Kaution.

Melden Sie sich bei uns!

Wenn Sie einen Anwalt für Mietrecht benötigen, unterstützt Sie die Kanzlei Staab & Kollegen in Bremerhaven bei sämtlichen Anliegen in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Mehr zu uns sowie den Rechtsgebieten und Fällen, mit denen wir uns beschäftigen, lesen Sie in unserem Wissensbereich.

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