Die Rechtsanwaltskanzlei Staab & Kollegen stellt Ihnen für verschiedene Anlässe und Rechtsgeschäfte kostenlos Formulare, Vollmachten, Verträge und hilfreiche Links zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht der vorgefertigten Formulare die Sie ausfüllen, ausdrucken und per Fax oder E-Mail an uns verschicken können.
Das Mandat kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch die Kanzlei zustande. Bis zur Auftragsannahme bleibt die Kanzlei in ihrer Entscheidung über die Mandatsannahme grundsätzlich frei. Ein Mandatsverhältnis kommt nicht zustande, wenn Anfragen lediglich im Rahmen von Informationsservice-Diensten allgemein beantwortet werden. Bei Fragen zu den Dokumenten freuen ich mich Ihnen weiterzuhelfen.
Rechtsanwälte in Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst, Oldenburg und umzu
Büro Bremen-Mitte
Schlachte 32 I 28195 Bremen
Tel. 0421/22410140
Fax. 0421/22410141
Büro Bremerhaven
Bülowstraße 9 I 27570 Bremerhaven
Tel. 0471/96904800
Fax. 0471/96904801
Büro Delmenhorst
Stedinger Strasse 182 I 27753 Delmenhorst
Tel. 04221/4501010
Fax. 04221/4501012
Büro Oldenburg
Donnerschweer Strasse 92 I 26123 Oldenburg
Tel. 0441/24927161
E:: Info@Staab-Kollegen.de
H: www.Staab-Kollegen.de
Formulare
Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Fragebogen zur Berechnung des Haushaltsfuehrungsschadens
Mandantenerfassungsbogen
Mandantenerfassungsbogen (MEB) für Verkehrsrecht
Mandantenerfassungsbogen (MEB) für Verkehrsrecht – Unfall
Mandantenerfassungsbogen (MEB) für Familienrecht
Mandantenerfassungsbogen (MEB) für Allgemein
Vollmacht
Vollmacht zur Beauftragung von Staab & Kollegen
Kontakt zum Bundesverfassungsgericht
Kontakt zum Amtsgericht Bremen
Formulare beim Amtsgericht Bremen
Kosten
Die Kosten einer Beratung und Vertretung hängen von den folgenden Faktoren ab:
• gesetzliche Vorgaben (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),
• Umfang und Schwierigkeit der zu bearbeitenden Rechtsfragen,
• das vom Rechtsanwalt eingegangene Haftungsrisiko,
Das Rechtsanwaltshonorar richtet sich in erster Linie nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz. Abweichende Honorare können durch Honorarvereinbarungen geregelt werden.
Auf dieser Grundlage biete Ich die nachfolgenden Konditionen an:
• Erstberatung: Das Honorar kann nach vorheriger Absprache vereinbart werden. Dieses pauschale Honorar fällt für die Erstberatung an. Sie besteht regelmäßig aus einem Gespräch auf der Grundlage des vom Mandanten geschilderten Sachverhalts oder den von dem Mandanten vorab zugesandten Unterlagen. Die Erstberatung dient der Vertrauensbildung, der Aufklärung des Sachverhalts, der Identifizierung der rechtlichen Probleme und des Beratungsbedarfs.
• Rechtsvertretung durch den Rechtsanwalt: Sie ist die nach außen gerichtete Tätigkeit des Rechtsanwalts für den Mandanten. Das Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt. Das Honorar kann auch frei vereinbart werden, wenn beide Vertragspartner dies wünschen.
• Möglichkeiten zur Reduzierung oder Ausschaltung des Kostenrisikos: Als moderne Kanzlei biete ich Ihnen alle zulässigen Möglichkeiten, Ihre Kosten und das Kostenrisiko zu reduzieren oder ganz auszuschalten. Hierzu zählen u.a. die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (im Einzelfall) und auch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers.
• Rechtsschutzversicherung: sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernehmen wir als kostenlosen Service für Sie die Kostenübernahmeanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Zu beachten ist, dass immer der konkrete Streitfall versichert sein muss.
Im Einzelfall bieten wir auf Wunsch auch spezielle Konditionen für Rahmenverträge sowie Festpreise an.