Ihr Anwalt für Familienrecht in Bremen

Sie suchen einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Bremen? Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzlei Staab & Kollegen liegt in diesem Rechtsbereich. Wir beraten Sie unter anderem zu Themen wie Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie in allen Fragen rund um Trennung und Scheidung und setzen Ihre Rechte durch.

Zu den Schwerpunkten im Familienrecht zählen u. a.:

| Online-Scheidung unkompliziert in Bremen beantragen

Die Online-Scheidung ist eine schnelle und einfache Alternative, wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung und deren Folgen einig sind.

Die einvernehmliche Scheidung kann unkompliziert online beantragt werden und erfordert keinen Vor-Ort-Termin – einzige Ausnahme ist der etwa zehnminütige Gerichtstermin, um die Scheidung abzuschließen. Sind beide Ehepartner in Bremen wohnhaft, findet dort auch der Termin statt. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung herrscht Anwaltszwang. Es ist jedoch ausreichend, wenn einer der Eheleute einen Anwalt für Familienrecht beauftragt.

Kostenlose Erstberatung

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Langjährige Erfahrung

Unsere Kanzlei in Bremen verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Familienrecht.

Fachanwaltschaft im Familienrecht

Anwalt Thomas Staab ist Fachanwalt für Familienrecht und seit 2003 auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert.

Sie benötigen einen Anwalt im Familienrecht?

Rufen Sie uns gern an und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Scheidung (Ehescheidung)

Der Anteil geschiedener Ehen in Deutschland ist mit einem Drittel relativ hoch. In der Theorie ist ein Scheidungsverfahren juristisch eine einfache Sache. Sind sich beide Ehepartner über das Scheitern der Ehe einig, genügen die Einhaltung eines Trennungsjahres und ein Termin von wenigen Minuten vor dem Familiengericht.

Komplizierter wird die Angelegenheit, wenn – wie so häufig – im Rahmen der Ehe größere Werte aufgebaut wurden. Diese Werte beginnen bei einem gemeinsamen Pkw und enden oft beim Eigenheim oder der Altersvorsorge, welche die Partner (im Vertrauen auf die gemeinsame Ehe) abgeschlossen haben. Denn wer denkt schon im Rahmen einer funktionierenden Ehe an eine mögliche Scheidung und ihre Folgen?

Bei einer Scheidung – unabhängig davon, ob diese einvernehmlich ist oder noch Uneinigkeiten bestehen – sind Sie gut beraten, in Bremen einen fachkompetenten Scheidungsanwalt zu beauftragen. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht klärt Ihre Fragen, führt Sie durch den Prozess, kann vermitteln und Sie über die Folgen aufklären.

Ehevertrag

Ein Anwalt für Familienrecht hilft Ihnen dabei, einen Ehevertrag in Bremen aufzusetzen. Mit einem Ehevertrag treffen beide Ehepartner vor oder während der Ehe Regelungen zu finanziellen Angelegenheiten. Dabei können Themen wie Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlungen und Erbrecht geregelt werden. Ein gut ausgearbeiteter Ehevertrag bietet Klarheit und Sicherheit im Falle einer Trennung oder Scheidung und kann potenziellen Konflikten vorbeugen. Bei der Erstellung eines Ehevertrags ist eine professionelle rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Bremen ratsam, um die individuellen Bedürfnisse und Interessen beider Partner angemessen zu berücksichtigen.

Selbstständige, Unternehmer oder Freiberufler

Als Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler stehen Sie bei einer Trennung oder Scheidung vor besonderen Herausforderungen und rechtlichen Risiken. Ohne Ehevertrag könnten Sie das Problem haben, dass der komplette Wert Ihres Unternehmens in den Zugewinnausgleich fällt. In dem Fall, dass Sie Ihr Unternehmen schon vor der Hochzeit gegründet haben, müssten Sie wenigstens die Hälfte der während der Ehezeit angefallenen Wertsteigerung des Unternehmens an Ihren Ehepartner auszahlen.

Diesen extremen Liquiditätsabfluss gilt es zu vermeiden, sonst kann eine Scheidung sowohl für ein langjährig bestehendes Familienunternehmen als auch für ein gerade erst gegründetes Start-up existenzbedrohend sein. Falls Sie Trennungsabsichten haben, sollten Sie sicherstellen, dass Vermögenstransaktionen zeitlich so stattfinden, dass sie sich finanziell positiv auf Ihre trennungsbedingten finanziellen Verpflichtungen auswirken.

Haben Sie bedacht, dass nach Ihrem Tod oder bei einer schweren Erkrankung Ihre Firma weiter „funktioniert“? Passen Gesellschaftsvertrag und Testament zueinander? Kommt Ihr Gesellschaftsanteil in die richtigen Hände? Sprechen Sie uns gern an und vereinbaren eine kostenlose Erstberatung beim spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht in Bremen. Wir kümmern uns um komplexe Vermögensverhältnisse bei bevorstehender Trennung oder Scheidung und engagieren uns für die bestmögliche Lösung in Ihrem besonderen Fall.

Zugewinnausgleich

Grundlage für die Vermögensaufteilung ist der Güterstand. Haben die Eheleute sich nicht für Gütertrennung entschieden und diese Entscheidung in einem Ehevertrag notariell beurkunden lassen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Kommt es zur Scheidung, treten dabei jedoch oftmals Probleme auf. Es ist deshalb notwendig, den Rat eines im Familienrecht erfahrenen Anwalts respektive Fachanwalts in Bremen zu suchen.

Das Prinzip der Berechnung von Zugewinn ist einfach. Für jeden Ehepartner werden das Anfangsvermögen am Tag der Heirat und das Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags berechnet. Bleibt nach Abzug des Anfangsvermögens vom Endvermögen ein positiver Wert, besteht eine Zugewinnausgleichsverpflichtung des anderen Ehepartners. Hier kann es jedoch bei der Berechnung Probleme geben. So wirkt sich auch die ständig voranschreitende Veränderung der Kaufkraft auf die Entwicklung der Vermögenswerte eines Ehepaares aus. Um zu einer gerechten Verteilung des ehelichen Vermögens zu kommen, wird das Anfangsvermögen mit einer komplizierten Formel auf das Kaufkraftniveau des Endvermögens indexiert.

Erbschaften sind kein ausgleichspflichtiger Zugewinn. Ihr Wert wird dem Anfangsvermögen zugerechnet. Zugewinn bezüglich der Erbschaft entsteht erst, wenn der Nachlass eine Wertsteigerung erfährt. Wird ein geerbtes Grundstück in Bremen zum Bauland erklärt, oder wird es irgendwann bebaut, profitiert der andere Ehegatte von dieser Wertsteigerung beim Zugewinnausgleich.

Zu beachten ist auch, dass Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung verjähren. Es ist also sinnvoll, bereits sofort nach der Trennung und spätestens bei der Einleitung des Scheidungsverfahrens Vermögensauskünfte beim Ex-Partner einzuholen, wenn ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden soll.

Eheleute sollten den Zugewinnausgleich wegen der Kosten besser außerhalb des Scheidungsverfahrens regeln. Ihr Anwalt respektive Fachanwalt für Familienrecht wird versuchen, eine sinnvolle Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung auszuhandeln. Rufen Sie uns gern an und vereinbaren einen ersten kostenlosen telefonischen oder persönlichen Besprechungstermin in unserer Kanzlei in Bremen.

Umgang

Weitere wichtige Themen, zu denen unser Anwalt für Familienrecht in Bremen oft gefragt wird, sind der Umgang und das Umgangsrecht. Nach einer Trennung bestehen oft unterschiedliche Ansichten über die Ausgestaltung des Umgangs. Beide Elternteile versuchen sowohl ihre eigenen Interessen als auch die Vorstellungen der Kindeserziehung durchzusetzen. Im Regelfall endet ein Umgangsverfahren mit der Einigung der Parteien. Diese kann beispielsweise so aussehen, dass das Kind jedes zweite Wochenende bei dem Elternteil verbringt, welcher für gewöhnlich nicht die Betreuung übernimmt.

Normalerweise darf der Umgang vom umgangsberechtigten Elternteil frei gestaltet werden. In Sonderfällen besteht jedoch auch die Möglichkeit eines sogenannten „begleiteten Umgangs“, welcher durch das Jugendamt oder eine vergleichbare Einrichtung betreut wird.

Sorgerecht

Neben dem Umgang stellen Streitigkeiten im Sorgerecht einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit in Bremen dar. Sorgerechtsstreitigkeiten können zum einen anlässlich der Trennung der sorgeberechtigten Elternteile entstehen. Hierbei können wir beiden Elternteilen nur raten, die Kinder möglichst fern von den Streitigkeiten zu lassen, denn diese sind in erster Linie die Leidtragenden der elterlichen Konflikte.

Zum anderen vertreten wir regelmäßig Elternteile bei Problemen mit dem Jugendamt. Die Jugendämter sind aufgrund ihres staatlichen Wächteramtes gehalten, von Amts wegen sämtlichen Fällen einer möglichen Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn Kinder unterschiedliche Verhaltensauffälligkeiten in der Schule zeigen und diese von dort dem Jugendamt gemeldet werden. Aber auch bei Fällen, in denen die Eltern regelmäßig Alkohol oder Drogen konsumieren, ist das Jugendamt gehalten, einzuschreiten. Im Ergebnis ist es möglich, dass den Sorgeberechtigten die elterliche Sorge oder Teile hiervon entzogen werden können. In solchen Fällen steht den Jugendämtern ein ganzes Paket möglicher Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen zur Verfügung. Dies beginnt beim für die Eltern relativ harmlosen Alkohol- bzw. Drogentest, kann aber im Worst Case auch den Entzug wesentlicher Teile der elterlichen Sorge samt Unterbringung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung bedeuten.

Lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten, um von uns eine erste Einschätzung zu erhalten und ggf. gerichtlichen Sorgerechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

Unterhalt

„Über Geld spricht man nicht.”

Dieser deutsche Grundsatz mag funktionieren, so lange alles gut läuft. Doch wenn eine Beziehung zu kriseln beginnt und letztendlich scheitert, erweist sich dieses Verhalten oft als Problem. Als Anwalt für Familienrecht in Bremen werden wir oft zu Fragen bezüglich des Themas Unterhalt aufgesucht.

Oft hat eine Scheidung zur Folge, dass sich die finanzielle Situation der geschiedenen Ehefrau massiv verschlechtert. Insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, besteht häufig für den betreuenden Elternteil die unbedingte Notwendigkeit einer Unterhaltszahlung. Bei fehlender gerichtlicher Durchsetzung eines Unterhaltsrechts ist der Berechtigte auf das Wohlwollen des ehemaligen Partners angewiesen. Das fällt jedoch häufig, auch aus emotionalen Gründen, nicht besonders hoch aus. Daher bedeutet eine Trennung für denjenigen Ehepartner, der während der Ehezeit nicht gearbeitet hat, häufig den sozialen Abstieg. Insbesondere Frauen können dadurch potenziell zum Sozialfall werden, wenn sie ihre Rechte nicht mit der nötigen Entschlossenheit durchsetzen. Wenden Sie sich deshalb im Falle einer Trennung möglichst frühzeitig an uns, um zu erörtern, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen.

Doch wie so oft hat jede Medaille zwei Seiten. Nicht selten sehen sich Betroffene auch unberechtigten Forderungen bezüglich Kindes-/Ehegattenunterhaltes ausgesetzt. Ob ein Unterhaltsanspruch überhaupt gegeben ist, bedarf ebenso einer juristischen Prüfung wie die Berechnung der Höhe des Unterhalts.

Wir werden bei einer reinen Unterhaltsberechnung für Sie tätig und können den geschuldeten Unterhalt auch gerichtlich für Sie in Bremen durchsetzen, sofern es erforderlich ist.

Melden Sie sich bei uns!

Die Rechtsanwälte Thomas Staab und Martin G. Mechriki aus unserer Kanzlei in Bremen sind auf das Familienrecht spezialisiert. Ein erfahrener Familienanwalt steht Ihnen insbesondere bei einem so emotional aufgeladenem Rechtsbereich wie dem Familienrecht mit Rat und Tat zur Seite. Ob es sich dabei um eine bevorstehende Scheidung oder deren Folgen handelt – wir beraten Sie ausführlich und vertreten Sie loyal vor Gericht. Schauen Sie auch in unseren Wissensbereich, um mehr über uns und unsere Rechtsgebiete zu erfahren.

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