Selbstständige, Unternehmer oder Freiberufler
Als Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler stehen Sie bei einer Trennung/Scheidung vor besonderen Herausforderungen und rechtlichen Risiken.
Ohne bereits existierenden Ehevertrag könnten Sie das Problem haben, dass der komplette Wert Ihres Unternehmens in den Zugewinnausgleich fällt.
In dem Fall, dass Sie Ihr Unternehmen schon vor der Hochzeit gegründet haben, müssten Sie wenigstens die Hälfte der während der Ehezeit angefallenen Wertsteigerung des Unternehmens an Ihre Ehefrau auszahlen.
Diesen extremen Liquiditätsabfluss gilt es zu vermeiden, sonst kann eine Scheidung sowohl eines langjährig bestehenden Familienunternehmens als auch eines gerade erst gegründeten Start-Up-Unternehmens existenzbedrohend sein.
Falls Sie Trennungsabsichten haben, sollten Sie sicherstellen, dass Vermögenstransaktionen zeitlich so stattfinden, dass sie sich finanziell positiv auf Ihre trennungsbedingten finanziellen Verpflichtungen auswirken.
Haben Sie bedacht, dass bei Ihrem Tod oder einer schweren Erkrankung Ihre Firma weiter „funktioniert“?
Passen Gesellschaftsvertrag und Testament zueinander? Kommt Ihr Gesellschaftsanteil in die richtigen Hände?
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Wir kümmern uns um komplexe Vermögensverhältnisse bei bevorstehender Trennung/Scheidung und bieten Ihnen die taktisch optimale Lösung.