Voraussetzungen
Wegen des erforderlichen „Trennungsjahres“ kann die Scheidung frühestens nach Ablauf von 10 Monaten nach der Trennung beim Familiengericht eingereicht werden. Für die Scheidung wird wenigstens 1 Anwalt benötigt. Dies schreibt das Gesetz vor. Es handelt sich um den sogenannten Anwaltszwang. Für ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ist es erforderlich, dass beide Ehepartner die Scheidung wollen und sich über die Punkte Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Zuordnung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats einig sind.