Familienrecht vom Anwalt

Sie suchen einen Anwalt im Familienrecht? Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Familienrecht. Wir beraten Sie unter anderem bezüglich Ehegatten- und Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung sowie in allen Fragen rund um Trennung und Scheidung und setzen Ihre Rechte durch.

Zu den Schwerpunkten im Familienrecht zählen u. a.:

Kostenlose Erstberatung im Familienrecht vom Fachanwalt

Rufen Sie uns gern an! Falls Sie irgendwelche Fragen haben sollten, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Schnelle Bearbeitung auf höchstem Niveau!

Durch unsere eingespielten Arbeitsabläufe können wir eine Bearbeitung auf höchstem Niveau garantieren.

Über 15 Jahre Erfahrung im Familienrecht

Ihre Kanzlei Staab.Kollegen hat bisher mehr als 15 Jahre Erfahrung im Familienrecht.

Sie benötigen einen Anwalt im Familienrecht?

Rufen Sie uns gern an und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Scheidung (Ehescheidung)

Der Anteil geschiedener Ehen in Deutschland ist mit einem Drittel relativ hoch.

In der Theorie ist ein Scheidungsverfahren juristisch eine einfache Sache. Sind sich beide Ehepartner über das Scheitern der Ehe einig, genügt die Einhaltung eines Trennungsjahres und ein Termin von wenigen Minuten vor dem Familiengericht.

Komplizierter wird die Angelegenheit, wenn – wie so häufig – im Rahmen der Ehe größere Werte aufgebaut wurden. Diese Werte beginnen bei einem gemeinsamen PKW und enden oft beim Eigenheim oder der Altersvorsorge, welche die Partner (im Vertrauen auf die gemeinsame Ehe) abgeschlossen haben. Denn wer denkt schon im Rahmen einer funktionierenden Ehe an mögliche Scheidungsfolgen?

Hier beraten wir Sie auch bei Eheverträgen. Mit einem Ehevertrag lassen sich vor oder auch während einer Ehe wichtige Dinge regeln. Dies hilft, um später Streitigkeiten zu vermeiden.

Selbstständige, Unternehmer oder Freiberufler

Als Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler stehen Sie bei einer Trennung/Scheidung vor besonderen Herausforderungen und rechtlichen Risiken.

Ohne bereits existierenden Ehevertrag könnten Sie das Problem haben, dass der komplette Wert Ihres Unternehmens in den Zugewinnausgleich fällt.

In dem Fall, dass Sie Ihr Unternehmen schon vor der Hochzeit gegründet haben, müssten Sie wenigstens die Hälfte der während der Ehezeit angefallenen Wertsteigerung des Unternehmens an Ihre Ehefrau auszahlen.

Diesen extremen Liquiditätsabfluss gilt es zu vermeiden, sonst kann eine Scheidung sowohl eines langjährig bestehenden Familienunternehmens als auch eines gerade erst gegründeten Start-Up-Unternehmens existenzbedrohend sein.

Falls Sie Trennungsabsichten haben, sollten Sie sicherstellen, dass Vermögenstransaktionen zeitlich so stattfinden, dass sie sich finanziell positiv auf Ihre trennungsbedingten finanziellen Verpflichtungen auswirken.

Haben Sie bedacht, dass bei Ihrem Tod oder einer schweren Erkrankung Ihre Firma weiter „funktioniert“?

Passen Gesellschaftsvertrag und Testament zueinander? Kommt Ihr Gesellschaftsanteil in die richtigen Hände?

Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren eine kostenlose Erstberatung beim spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht.

Wir kümmern uns um komplexe Vermögensverhältnisse bei bevorstehender Trennung/Scheidung und bieten Ihnen die taktisch optimale Lösung.

Zugewinnausgleich

Grundlage für die Vermögensaufteilung ist der Güterstand. Haben die Eheleute sich nicht für Gütertrennung entschieden und diese Entscheidung in einem Ehevertrag notariell beurkunden lassen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Auseinandersetzung einer Zugewinngemeinschaft treten oftmals Probleme auf. Es ist deshalb notwendig, den Rat eines im Familienrecht erfahrenen Fachanwalts zu suchen.

Das Prinzip der Berechnung von Zugewinn ist einfach. Für jeden Ehepartner werden das Anfangsvermögen am Tag der Heirat und das Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags berechnet. Bleibt nach Abzug des Anfangsvermögens vom Endvermögen ein positiver Wert, besteht eine Zugewinnausgleichsverpflichtung des anderen Ehepartners.

Hier kann es jedoch bei der Berechnung Probleme geben.
Die ständig voranschreitende Veränderung der Kaufkraft wirkt sich auch auf die Entwicklung der Vermögenswerte eines Ehepaares aus. Um hier zu einer gerechten Verteilung des ehelichen Vermögens zu kommen, wird das Anfangsvermögen mit einer komplizierten Spezialformel auf das Kaufkraftniveau des Endvermögens indexiert.

Erbschaften sind kein ausgleichspflichtiger Zugewinn. Ihr Wert wird dem Anfangsvermögen zugerechnet. Zugewinn bezüglich der Erbschaft entsteht erst, wenn der Nachlass eine Wertsteigerung erfährt. Wird ein geerbtes Grundstück zum Bauland erklärt, oder wird es irgendwann bebaut, profitiert der andere Ehegatte von dieser Wertsteigerung beim Zugewinnausgleich.

Zu beachten ist auch, dass Ansprüche aus Zugewinnausgleich innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung verjähren. Es ist also sinnvoll, bereits sofort nach Trennung und spätestens bei Einleitung eines Scheidungsverfahrens Vermögensauskünfte beim Ex-Partner einzuholen, wenn ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden soll.

Eheleute sollten den Zugewinnausgleich wegen der Kosten besser außerhalb des Scheidungsverfahrens regeln.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht wird versuchen eine “sinnvolle” Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung auszuhandeln.

Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen ersten kostenlosen telefonischen oder persönlichen Besprechungstermin.

Umgang

Ein weiteres wichtiges Thema im Familienrecht ist der Bereich des Umgangsrechts.

Nach einer Trennung bestehen oft unterschiedliche Ansichten über die Ausgestaltung des Umgangs. Jede Seite der Kindeseltern versucht sowohl Ihre eigenen Interessen als auch Vorstellungen der Kindeserziehung durchzusetzen. Im Regelfall endet ein Umgangsverfahren mit der Einigung der Parteien. Diese kann beispielsweise so aussehen, dass das Kind jedes zweite Wochenende bei dem Elternteil verbringt, welcher für gewöhnlich nicht die Betreuung übernimmt.

Normalerweise darf der Umgang vom umgangsberechtigten Elternteil frei gestaltet werden. In Sonderfällen besteht jedoch auch die Möglichkeit eines sogenannten „begleiteten Umgangs“, welcher durch das Jugendamt oder eine vergleichbare Einrichtung betreut wird.

Sorgerecht

Neben dem Umgang stellen Sorgerechtsstreitigkeiten einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Sorgerechtssteitigkeiten können zum einen anlässlich der Trennung der sorgeberechtigten Elternteile entstehen. Hierbei können wir beiden Elternteilen nur raten, die Kinder möglichst fern von den Streitigkeiten zu lassen, dann die Kinder sind in erster Linie die Leidtragenden der elterlichen Konflikte.

Zum anderen vertreten wir regelmäßig Elternteile bei Problemen mit dem Jugendamt. Die Jugendämter sind aufgrund ihres staatlichen Wächteramtes gehalten, von Amts wegen sämtlichen Fällen einer möglichen Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn Kinder unterschiedliche Verhaltensauffälligkeiten in der Schule zeigen und diese von dort dem Jugendamt gemeldet werden. Aber auch Fälle, in denen die Eltern regelmäßig Alkohol und / oder Drogen konsumieren sind ein potentieller Fall, bei dem das Jugendamt gehalten ist, einzuschreiten. Im Ergebnis ist es möglich, dass den Sorgeberechtigten die elterlicher Sorge oder Teile hiervon entzogen werden können. In solchen Fällen steht den Jugendämtern ein ganzes Maßnahmenpaket möglicher Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen zur Verfügung. Dies beginnt beim für die Eltern relativ harmlosen Alkohol- bzw. Drogentest, kann aber auch im „worst case“ den Entzug wesentlicher Teile der elterlichen Sorge samt Unterbringung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung bedeuten.

Lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten, um von uns eine erste Einschätzung zu erhalten und ggf. gerichtlichen Sorgerechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

Unterhalt

„Über Geld spricht man nicht.”

Dieser deutsche Grundsatz mag funktionieren, so lange alles gut läuft. Doch wenn eine Beziehung zu kriseln beginnt und letztendlich scheitert, erweist sich dieses Verhalten oft als Problem.

Zudem gilt der ungeschriebene Grundsatz, dass sich die finanzielle Situation der geschiedenen Ehefrau massiv verschlechtert. Insbesondere, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, besteht häufig für den betreuenden Elternteil die unbedingte Notwendigkeit einer Unterhaltszahlung. Bei fehlender gerichtlicher Durchsetzung eines Unterhaltsrechts ist der Berechtigte auf das Wohlwollen des ehemaligen Partners angewiesen. Das fällt jedoch häufig, auch aus emotionalen Gründen, nicht besonders hoch aus. Daher bedeutet eine Trennung für denjenigen Ehepartner, der während der Ehezeit nicht gearbeitet hat, häufig den sozialen Abstieg. Insbesondere  Frauen können dadurch potentiell zum Sozialfall werden, wenn Sie Ihre Rechte nicht mit der nötigen Entschlossenheit durchsetzen. Wenden Sie Sicht deshalb im Falle einer Trennung möglichst frühzeitig an uns, um zu erörtern, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen.

Doch wie so oft hat jede Medaille zwei Seiten. Nicht selten sehen sich Betroffene auch unberechtigten Forderungen bezüglich Kindes-/Ehegattenunterhaltes ausgesetzt. Ob ein Unterhaltsanspruch überhaupt gegeben ist, bedarf ebenso einer juristischen Prüfung wie die Berechnung der Höhe des Unterhalts.

Wir werden bei einer reinen Unterhaltsberechnung für Sie tätig und können den geschuldeten Unterhalt auch gerichtlich für Sie durchsetzen, sofern es erforderlich ist.

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