Zu unseren Schwerpunkten im Insolvenzrecht zählen u. a.:
Willkommen bei Ihrem Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen! Wir beraten und betreuen Unternehmen wie Privatpersonen und stehen Ihnen rund um das Thema Insolvenz zur Seite. Wir geben Ihnen in dieser schwierigen Situation Orientierung und Hilfestellung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.
Privatinsolvenz in Bremen
Die Privatinsolvenz ist ein Insolvenzverfahren, das Privatpersonen zur Verfügung steht, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Sie ist eine Möglichkeit, sich von übermäßigen Schulden zu befreien und einen Neustart in Bremen zu wagen.
Wenn Sie sich in einer finanziellen Krise befinden und Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können, sollten Sie sich möglichst frühzeitig an einen Anwalt für Insolvenzrecht wenden. Er berät Sie, ob die Privatinsolvenz für Sie in Betracht kommt und welche Alternativen Ihnen zur Verfügung stehen.
Die sogenannte Privatinsolvenz umfasst in der Regel ein mehrjähriges Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung von natürlichen Personen. In der Regel ist es dazu erforderlich einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan an seine Gläubiger zu übermitteln und einen vorgerichtlichen Entschuldungsversuch vorzunehmen. In diesem Sanierungsplan wird festgelegt ob und wieviel Schulden neben einem damit verbundenen Schuldenerlass getilgt werden sollen. Scheitert dieser erste Einigungsversuch, so ist der Weg zur Beantragung eines Privatinsolvenzverfahrens frei und das gerichtliche Insolvenzverfahren beginnt.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellt das Insolvenzgericht einen die Gläubigergemeinschaft vertretenden Insolvenzverwalter, welche die Forderungs- und Gläubigermehrheiten kanalisiert und pfändungsfreie, an den Insolvenzverwalter abzuführende Gelder vom Schuldner, entgegennimmt sowie Schuldnergegenstände verwertet und den erzielten Erlös anschließend an die Gläubiger verteilt.
Innerhalb des eröffneten Insolvenzverfahrens bestehen zugleich verschiedene Verpflichtungen für den Insolvenzschuldner, wie die Erwerbsobliegenheit und das Verbot übermäßiger Neuverschuldung.
Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Ihnen in Bremen bei der Erstellung dieses außergerichtlichen Schuldenbereinungsplans und der Einhaltung der strengen gesetzlichen Fristen zur Seite stehen und dafür sorgen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Er kann auch die Kommunikation mit Gläubigern und anderen Beteiligten vermitteln und dafür sorgen, dass alle Vereinbarungen rechtlich bindend und umsetzbar sind. Wenn Sie sich in einer finanziellen Krise befinden und Hilfe bei der Bewältigung Ihrer Schulden suchen, sollten Sie nicht zögern und sofort an uns wenden.
Insolvenzplan in Bremen gestalten
Der Sanierungsplan ist auch unter dem Begriff Insolvenzplan bekannt. Als erfahrene Anwälte für Insolvenzrecht in Bremen kommt Ihnen unsere Fachexpertise bei der Erstellung und Gestaltung eines Insolvenzplans zugute. Der Insolvenzplan soll den Verfahrensbeteiligten eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Verfahrensabwicklung ermöglichen. Auf der Grundlage der Gläubigerautonomie kann durch den Sanierungsplan ein laufendes Insolvenzverfahren flexibel und zum wirtschaftlichen Vorteil aller Beteiligten abgewickelt und das schuldnerische Unternehmen erhalten werden. Dies fördert insbesondere den Erhalt der von der Insolvenz betroffenen Arbeitsplätze. Der Sanierungsplan besteht aus mehreren gesetzlich vorgeschriebenen Teilen. Im darstellenden Teil werden der Grund für die Insolvenz, die finanzielle Situation, die Sanierungsmaßnahmen inklusive aller notwendigen Schritte sowie das angestrebte Ziel beschrieben. Im gestaltenden Teil werden die konkreten Maßnahmen zur Schuldenbereinigung exakt aufgeführt und mit rechtsgestaltender Wirkung umgesetzt. Das Insolvenzgericht bestätigt, nach erfolgter Abstimmung der im Insolvenzplan gebildeten Gläubigergruppen, das Zustandekommen des Plans.
Ist Ihr Unternehmen noch nicht völlig zahlungsunfähig, aber bereits absehbar dass die Zahlungsunfähigkeit in Zukunft eintreten wird, so zögern Sie nicht sofort und rechtzeitig, die Erstellung eines Insolvenzplans samt Liquiditätsberatung von einem Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen in Anspruch zu nehmen.
Insolvenzanfechtung in Bremen durchsetzen
Die Insolvenzanfechtung ist ein wichtiges Instrument im Insolvenzrecht, das der Gläubigergemeinschaft die Möglichkeit gibt, bestimmte Transaktionen rückgängig zu machen, die vor der Insolvenz des Schuldners stattgefunden haben und zugunsten eines anderen (Einzel-)Gläubigers getätigt wurden. Eine erfolgreiche Insolvenzanfechtung trägt dazu bei, das Schuldnervermögen zahlenmäßig gerecht unter allen Gläubigern zu verteilen.
Grundsätzlich wird das schuldnerische Vermögen unter den ungesicherten Gläubigern prozentual in Relation zur Höhe der angemeldeten Forderung und bestehenden Gesamtverschuldung anteilig verteilt. Die gemeinschaftliche Befriedigung und Verteilung der Verluste wird allerdings gestört, wenn einzelne Gläubiger vor der Insolvenz noch eine Vollbefriedigung ihrer Forderung erhalten, obwohl sie um die Insolvenz des Schuldners wussten oder die bereits vorliegende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erkennen konnten und zwingend darauf schließen mussten mit einem insolventen Schuldner zu kooperieren. Dementsprechend wird dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit eingeräumt, solche Rechtsgeschäfte, die zur Benachteiligung der übrigen Gläubiger geführt haben, im Rahmen der Insolvenzanfechtung, rückabzuwickeln.
Wenn Sie als Gläubiger der Auffassung sind dass eine Transaktion, die Sie vor der Insolvenz des Schuldners von diesem empfangen haben, nicht dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Schuldners zugunsten von Ihnen verringert wurde, oder Sie nicht zwingend erkennen konnten dass in der Person des Schuldners bereits ein Insolvenzgrund vorlag, kann es sinnvoll sein sich gegen eine Insolvenzanfechtung des Insolvenzverwalters zu verteidigen. Wir helfen Ihnen dabei, sich gegen unberechtigt von Insolvenzverwaltern geltend gemachte Forderungen zu wehren und stellen sicher, dass Sie von diesem nicht zur Kasse gebeten werden.
Unser Anwalt für Insolvenzrecht steht Ihnen bei der Prüfung der Voraussetzungen zur Seite und sorgt dafür, dass Ihre Rechte stets gewahrt bleiben.
Geschäftsführerhaftung in Bremen
Im Falle der Insolvenzreife drohen dem Geschäftsführer bzw. Vorstand einer juristischen Person erhebliche persönliche Haftungsrisiken. Um diese schweren Zeiten zu meistern, berät Sie unser Anwalt für Insolvenzrecht zur sogenannten Geschäftsleiterhaftung (früher Geschäftsführerhaftung) in Bremen ausführlich.
Wer in der Organstellung einer Kapitalgesellschaft die Führung der Gesellschaft übernommen hat, dem droht eine Haftung gemäß § 15b InsO. Danach haftet ein Geschäftsleiter, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife einer Gesellschaft noch Zahlungen vornimmt, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters nicht vereinbar sind. Der Zahlungsbegriff ist dabei in weitem Sinne zu verstehen. So werden über reine Geldleistungen hinaus auch sonstige masseschmälernde Leistungen, wie zum Beispiel die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren, erfasst. Wird die Zahlung der Schuldnerin durch eine Gegenleistung ausgeglichen, entfällt die Einstandspflicht des Geschäftsleiters und damit auch die Haftung. Diesen Vorgang nennt man „Aktiventausch“.
Mit der „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissen Geschäftsleiters“ sind zum einen nur solche Zahlungen vereinbar, die zur Abwendung größerer Nachteile für die Insolvenzmasse, insbesondere zur Erhaltung von Sanierungschancen erforderlich sind, zum Beispiel also Zahlungen für Energielieferungen zur Aufrechterhaltung der Produktion. Zum anderen sind solche Zahlungen erlaubt, zu denen der Geschäftsleiter öffentlich-rechtlich und strafbewehrt verpflichtet ist, wie zum Beispiel zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung oder der Umsatz- und Lohnsteuer.
Jeder nach Eintritt der Insolvenzreife ausgelöster Zahlungsvorgang sollte deshalb umfangreich dokumentiert werden, weil im Falle der Insolvenzeröffnung die Unterlagen an den Insolvenzverwalter herauszugeben sind und sich dadurch im Falle eines späteren Haftungsprozesses erhebliche Beweisschwierigkeiten für den Geschäftsleiter ergeben.
Unser Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen berät Sie im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens im Hinblick auf die Geschäftsleiterhaftung sowie die Vermeidung von Haftungsrisiken oder haftungsauslösenden Zahlungsvorgängen und kümmert sich im Falle der Inanspruchnahme durch einen Insolvenzverwalter um eine akkurate Abwehr der Haftungsansprüche.
Insolvenzverschleppung in Bremen vermeiden
Wie schon bei der Geschäftsleiterhaftung, (welche als Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft konzipiert ist), sehen sich die zur Insolvenzantragstellung verpflichteten Personen auch einer persönlichen Außenhaftung ausgesetzt, §§ 823 II in Verbindung mit § 15a I InsO. Voraussetzung ist das es im Vorfeld der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu einer Insolvenzverschleppung gekommen ist.
Eine Insolvenzverschleppung liegt dann vor, wenn es der Insolvenzantragsverpflichtete Unternehmensleiter nach § 15a I InsO versäumt, bei Eintritt eines Insolvenzgrundes einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Frist richtet sich hierbei nach dem Insolvenzgrund selbst. Liegt der Eröffnungsgrund in einer vorliegenden Zahlungsunfähigkeit beträgt die Frist drei Wochen. Bei der Dreiwochenfrist handelt es sich um eine absolute Höchstgrenze, da der Geschäftsleiter nicht erst mit Eintritt der Insolvenzreife Sanierungsbemühungen ergreifen darf, sondern bereits bei ersten Krisenanzeichen. Bei eingetretener Überschuldung beträgt die Frist 6 Wochen. Beide Fristen gelten dann nicht, wenn die Gründe bereits sicher vorliegen.
Für eine Haftung reicht auch ein fahrlässiges Handeln oder Unterlassen aus. Bei einer objektiven Insolvenzreife wird das Verschulden des Geschäftsführers sogar vermutet. Diese gesetzliche Vermutung kann er nur dann widerlegen, wenn die Insolvenzreife für ihn trotz Aufstellung einer professionellen, den Anforderungen der Insolvenzordnung genügenden, Liquiditätsbilanz und eines Vermögensstatus, die bei anhaltenden Krisenanzeichen regelmäßig durchgeführt werden müssen, nicht erkennbar war. Gelingt ihm das nicht, haftet er den Gläubigern, die nach Eintritt der Insolvenzreife einen Vertrag mit der Schuldnerin abgeschlossen haben und nun einen Zahlungsausfall erleiden mit seinem Privatvermögen (Durchgriffshaftung).
Weiterhin besteht eine Haftungsgefahr für Geschäftsführer gemäß § 266a Abs.1 StGB, die zwar die Löhne auszahlen, jedoch nicht die Sozialversicherungsbeiträge abführen. Dieses Verhalten stellt einen Straftatbestand dar und wird von dem jeweiligen Sozialversicherungsträger direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Zusätzlich kann der Geschäftsführer auch hier persönlich in die Haftung genommen werden.
Auch nach den §§ 69, 34 AO kann sich für den Geschäftsführer eine persönliche Haftung ergeben, wenn steuerrechtliche Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt werden. Hier ist zu beachten, dass sich der Geschäftsführer nicht mit dem Argument rechtfertigen kann, dass er die notwendigen steuerrechtlichen Kenntnisse nicht hatte.
Nur natürliche Personen (sogenannte Privatinsolvenz) sind nicht dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag über ihr Privatvermögen zu stellen.
In Insolvenzsachen ist stets schnelles Handeln von Nöten. Damit Sie trotz des Zeitdrucks stets einen Überblick bewahren, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wenden Sie sich für maßgeschneiderte Lösungen frühzeitig an unseren Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen, wenn Sie vor einer Insolvenz stehen, um und eine Insolvenzverschleppung oder andere Nachteile zu vermeiden.
Firmeninsolvenz in Bremen beantragen
Unternehmen sind – mit nur wenigen Ausnahmen – dazu verpflichtet, eine Firmeninsolvenz in einem Regelinsolvenzverfahren durchführen zu lassen. Als Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen unterstützen wir Einzelunternehmen (Selbstständige), Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Stiftungen bei der Beantragung, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Dieser ist gemäß § 17 InsO bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder gemäß § 19 InsO in speziellen Konstellationen bei Eintritt der Überschuldung gegeben. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stehen der Gläubigergemeinschaft drei Optionen zur Verfügung: Die Liquidation (Zerschlagung), die Sanierung (Share Deal) oder die übertragende Sanierung (Asset Deal). Falls Sie sich mit Anzeichen einer Firmeninsolvenz konfrontiert sehen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich umgehend mit unserem Anwalt für Insolvenzrecht in Bremen in Verbindung zu setzen. Jedes Zögern kann wertvolle dringend benötigte Liquidität kosten.
Sanierungsberatung für Unternehmen und Privatpersonen
Sanierungsberatung ist ein wichtiger Bestandteil des Insolvenzrechts und kann für Unternehmen und Privatpersonen in schwierigen finanziellen Situationen von großem Nutzen sein. Ein Anwalt für Sanierungsberatung kann Ihnen bei der Suche nach Lösungen für Ihre finanziellen Probleme helfen und Ihnen bei der Umsetzung von Sanierungsplänen zur Seite stehen.
Wenn Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden und nicht wissen, wie Sie Ihre Schulden bewältigen sollen, kann eine Sanierungsberatung durch einen Anwalt eine gute Option sein. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Prüfung Ihrer Finanzen und der Erstellung eines realistischen Sanierungsplans helfen. Dabei werden alle verfügbaren Optionen berücksichtigt, wie zum Beispiel eine Umschuldung, eine Ratenzahlungsvereinbarung oder sogar ein Insolvenzverfahren.
Ein Anwalt für Sanierungsberatung kann auch dabei helfen, die Kommunikation mit Gläubigern und anderen Beteiligten zu vermitteln und sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen rechtlich bindend und umsetzbar sind. Zudem kann ein Anwalt Ihnen bei der Einhaltung von Fristen und der Erfüllung von Verpflichtungen unterstützen und dafür sorgen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Insgesamt bietet eine Sanierungsberatung durch einen Anwalt die Möglichkeit, Ihre finanziellen Probleme auf strukturierte und rechtlich abgesicherte Weise zu lösen. Wenn Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden und Unterstützung bei der Sanierung Ihrer Finanzen suchen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Sanierungsberatung wenden.
Vertretung von Gläubigern
Als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren haben Sie das Recht, Ihre Forderungen geltend zu machen und sich an der Verteilung von Vermögenswerten und anderen Ressourcen zu beteiligen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie Ihren Anteil am Vermögen des Schuldners erhalten.
Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Gläubigern bei der Prüfung ihrer Forderungen und der Ermittlung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren beraten. Er kann auch dabei helfen, die Kommunikation mit dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter zu vermitteln und sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen rechtlich bindend und umsetzbar sind. Zudem kann er Gläubigern bei der Einhaltung von Fristen und der Erfüllung von Verpflichtungen unterstützen und dafür sorgen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.
Insgesamt bietet die Vertretung von Gläubigern durch einen Anwalt die Möglichkeit, Ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie Ihren Anteil am Vermögen des Schuldners erhalten. Wenn Sie als Gläubiger Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren suchen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Insolvenzstrafrecht: Ihre Vertretung in Bremen
Neben zivilrechtlichen Haftungsrisiken drohen einem Geschäftsführer bzw. Vorstand einer juristischen Person im Falle der Insolvenz auch strafrechtliche Sanktionen, insbesondere wenn ein Insolvenzantrag zu spät gestellt wurde, Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt oder die Buchführungspflicht verletzt wurde.
Im Vorfeld einer Insolvenz entwickeln wir eine Strategie zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken. Wir übernehmen selbstverständlich auch Ihre Vertretung in einem Ermittlungsverfahren.
Rechtsanwalt Tim Wolter ist spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht in unserer Kanzlei in Bremen. Ob es um eine Privat- oder Firmeninsolvenz geht, Sie Unterstützung bei einer Insolvenzanfechtung benötigen oder präventiv vorsorgen möchten – bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Erste Informationen zum Thema Insolvenzrecht sowie zu weiteren Rechtsgebieten erhalten Sie in unserem Wissensbereich.
Fragen und Antworten zum Insolvenzrecht
FAQ Privatinsolvenz
Erfahrungsgemäß müssen Sie mit Gerichtskosten zwischen 1.000,00 und 1.800,00 Euro rechnen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger und ob eine Insolvenzmasse besteht.
Wer übernimmt bei einer Privatinsolvenz für den Anwalt die Kosten? Die Kosten müssen Sie selbst tragen. Für einkommensschwache Schuldner besteht die Möglichkeit, einen „Beratungshilfeschein“ für die Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung beim Amtsgericht zu beantragen.
Die für die Privatinsolvenz geltenden Freibeträge sind einer Tabelle – der Pfändungstabelle – zu entnehmen. Danach gilt unter anderem Folgendes (Stand: 01.07.2022): Einkommen bis zu 1.339,99 Euro netto im Monat darf nicht gepfändet werden. Einkommen bis zu dieser Grenze steht dem Schuldner in voller Höhe zu.
Wann ist eine Privatinsolvenz sinnvoll? Eine Privatinsolvenz kann ratsam sein, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist oder eine Zahlungsunfähigkeit droht. Wenn ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern gescheitert ist, ist die Anmeldung einer Privatinsolvenz in vielen Fällen ein sinnvoller Schritt.
Grundsätzlich muss Ihr Lebenspartner oder Ehepartner nicht für Ihre Schulden aufkommen, sofern er nicht als Bürge aufgetreten ist. Aber es ist wichtig, das in Ihrer Beziehung oder Ehe, die Eigentumsverhältnisse klar erkennbar sind. Die Privatinsolvenz hat keine unmittelbaren Folgen für den Ehepartner.
Forderungen aus zinslosen Darlehen (Stundung Ihrer Gerichtskosten) ebenso nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
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