Rufen Sie uns gern an und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.
Testament in Bremen aufsetzen und prüfen
Sie möchten Ihr Testament aufsetzen oder ein bereits bestehendes Testament überprüfen lassen, um Missverständnisse und Streitigkeiten unter den zukünftigen Erben zu vermeiden? Dann ist ein Anwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei Staab & Kollegen in Bremen der geeignete Ansprechpartner für Sie. Mit unserer Hilfe reduzieren Sie das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen unter den Erben enorm und stellen sicher, dass keine ungewollten Auslegungsprobleme bei der späteren Interpretation des Testaments entstehen. Wir beraten Sie umfassend zur Gestaltung Ihres Testaments sowie zu allen steuerrechtlichen Folgen. Ihr Anwalt für Erbrecht in Bremen gibt das verfasste Testament anschließend in die besondere amtliche Verwahrung bei der für Sie zuständigen Stelle.
Pflichtteil in Bremen geltend machen
Einen potenziell gesetzlichen Erben vollständig vom Nachlassvermögen auszuschließen, ist nach deutschem Recht nicht möglich. Eine Enterbung ist zwar leicht gemacht und führt zum Verlust einer zukünftigen Erbenstellung am Nachlass, dennoch stehen den Betroffenen Zahlungsansprüche gegen die Erben zu. Dieser Zahlungsanspruch gegen die tatsächlichen Erben kann im Wege einer Stufenklage durchgesetzt werden. Diese zielt zunächst darauf ab, mittels eines Auskunftsanspruchs zu erfahren, wie werthaltig der Nachlass des Verstorbenen überhaupt war. Erst nach Vorlage dieses Nachlassverzeichnisses durch die Erben, kann der Zahlungsanspruch beziffert werden. Bei dieser Auskunftserteilung kommt es vor, dass die Erben Nachlassvermögen verschweigen oder weglassen. Ihr Anwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei Staab & Kollegen in Bremen berät Sie umfassend und kennt die Tipps und Tricks zur Ermittlung der Tatsachen, aus welchen die Pflichtteile zu berechnen sind.
Die Klärung der Erbenstellung
Wenn sich mehrere Personen darüber streiten, wer überhaupt Erbe geworden ist, so ist eine Klage auf Feststellung des Erbrechts angesagt. In diesen Fällen prüft das Gericht inzident, ob und wenn ja welches Testament Erbeinsetzungen enthält und wie wirksam diese sind. Zu Problemen kommt es dabei beispielsweise häufig, wenn der erkrankte Erblasser kurz vor dem Tod unter unklaren Umständen noch handschriftliche letztwillige Verfügungen wie Erbeinsetzungen vornimmt. Dann wird oft ein Sachverständigengutachten nötig, um die Testierfähigkeit des Erblassers nachträglich noch überprüfen zu können. Ihr Anwalt für Erbrecht berät Sie in Bremen gern ausführlich zum Thema Erbenstellung und erörtert gemeinsam mit Ihnen, ob eine Klage zur Feststellung der Erbenstellung für Sie vorteilhaft sein kann und welche Risiken Ihnen dabei begegnen. Kontaktieren Sie uns gerne auch bei Fragen zu den Themen: Widerruf, Anfechtung und Auslegung von letztwilligen Verfügungen.
Planmäßiges Vererben mit einem Erbvertrag in Bremen
Lassen Sie bei der enorm wichtigen Nachfolgeplanung nichts anbrennen und erstellen Sie einen Erbvertrag oder bringen Ihre Erbverträge auf den neusten Stand. Mit Hilfe eines Erbvertrags soll eine langfristige Bindung zwischen dem Erblasser und seinen zukünftigen Erben erreicht werden, ohne dass dieser letzte Wille nach dessen Tod einseitig wieder abgeändert werden kann. Auch bei einer Änderung der persönlichen Lebensverhältnisse, wie Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, unerwartete Drogensucht eines auserkorenen Erben, wird es zumeist nötig einen bereits bestehenden Erbvertrag abzuändern und umzuplanen. Gerne berät Sie ein Anwalt für Erbrecht von Staab & Kollegen vor Ort in Bremen dazu, ob ein Erbvertrag für Sie in Betracht kommt oder ob akuter Änderungsbedarf besteht. Wir beraten Sie nicht nur zur optimalen Gestaltung, sondern auch zu den damit verbundenen und relevanten Themen wie Widerruf, Anfechtung und Auslegung von Erbverträgen.
Erbengemeinschaft: Beratung und Vertretung in Bremen
Wer gemeinsam mit anderen natürlichen oder juristischen Personen zur gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Nachfolge eines Erblassers berufen ist, wird Mitglied einer gesetzlichen Zwangsgemeinschaft, welche der Gesetzgeber als Erbengemeinschaft bezeichnet. Die einzelnen Mitglieder sind dann Miterben, da Sie alle einen Anteil an der Erbengemeinschaft halten, selbst wenn Ihnen im Rahmen des Erbgangs kaum einzelne Gegenstände im Testament zugewiesen worden sind. Als Miterbe einer Erbengemeinschaft in Bremen stehen Sie aufgrund der gesamthänderischen Bindung oft vor komplexen Herausforderungen, da fast alle Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden müssen.
Diese gemeinschaftliche Handlungsbefugnis bietet selbstredend ein hohes Konfliktpotenzial – insbesondere, wenn Unklarheiten im Testament bestehen oder einzelne Miterben vor dem Erbfall vom Erblasser bereits Schenkungen erhalten haben. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an einen unserer kompetenten Anwälte für Erbrecht in Bremen und lassen Sie sich beraten oder Ihre Interessen als Erbengemeinschaft gegenüber Dritten, wie etwa Pflichtteilsberechtigten, vertreten.
Melden Sie sich bei uns!
Das Erbrecht bietet einerseits große Freiräume bei der Gestaltung der Nachfolge und andererseits großes Konfliktpotenzial zwischen den an einer Erbschaft beteiligten Prätendenten.
Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht bietet Ihnen in unserer Kanzlei Staab & Kollegen in Bremen sowie bundesweit und international umfassende Betreuung in allen erbrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Unternehmer als auch vermögende Privatpersonen. Unsere auf das Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten und vertreten dabei sowohl Erblasser als auch Erben, Pflichtteilsberechtigte, Mitglieder von Erbengemeinschaften und sogar Testamentsvollstrecker. In unserem Wissensbereich erfahren Sie mehr über unsere Rechtsgebiete und Themenschwerpunkte.