Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Bremen

Die Kanzlei Staab & Kollegen ist seit 2003 im Verkehrsrecht in Bremen tätig. Machen Sie sich diese langjährige Erfahrung zunutze und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit uns. Unser Anwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.

Unsere Schwerpunkte sind Bußgeldbescheide, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstöße, Alkohol- und Drogenverstöße, Telefonieren am Steuer und Abstandsverstöße, Lenkzeit- und Ruheverstöße (Berufskraftfahrer), Überladung oder falsche Sicherung der Ladung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an.

Abwicklung von Verkehrsunfällen, Abwicklung mit Versicherungen, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Unfall- Schadenspositionen, Gewährleistung bei Autokauf und Rechtsprobleme bei Auto-Leasing. Probleme mit Ihrem Kaufvertrag uvm.

Führerscheinentzug, Fahrverbot, Fahren ohne Fahrerlaubnis, MPU und Trunkenheitsfahrten,
Nötigung und Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahrlässige Körperverletzung und Tötung.

Sie benötigen unsere Unterstützung im Verkehrsrecht?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Kostenlose Erstberatung

Profitieren Sie von einem ersten unverbindlichen Gespräch, in dem wir Ihre Fragen beantworten.

Fachkompetenz und Effizienz

Dank unserer spezialisierten Anwälte und optimierten Abläufen garantieren wir eine zügige und qualitativ hochwertige Fallbearbeitung.

Langjährige Erfahrung

Mit über 20 Jahren Expertise im Verkehrsrecht steht Ihnen die Kanzlei Staab & Kollegen als erfahrener Partner zur Seite.

Ordnungswidrigkeiten

Die durch einen Blitzer festgehaltene Geschwindigkeitsüberschreitung ist wohl die häufigste Ordnungswidrigkeit, zu der unser Anwalt im Verkehrsrecht Sie in Bremen gern berät und vertritt. Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, überprüfen wir diesen für Sie. Denn sowohl der Bescheid selbst als auch die Messung bieten großen Raum für Fehler, aufgrund derer ein Einspruch durchaus erfolgversprechend ist. Wichtig ist, dass dabei eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingehalten werden muss.

Eine weitere ernstzunehmende Ordnungswidrigkeit ist der Rotlichtverstoß. Wird Ihnen zur Last gelegt, in Bremen oder andernorts über eine rote Ampel gefahren zu sein, drohen ernsthafte Konsequenzen, weshalb Sie unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten sollten. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, zieht dies ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Auch hier beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen.

Sie haben eine Ordnungswidrigkeit wegen zu schnellem Fahren bekommen?

Sie haben eine Ordnungswidrigkeit wegen dem Überfahren einer roten Ampel bekommen?

Sie haben eine Ordnungswidrigkeit wegen eines Abstandsverstoß bekommen?

Sie haben eine Ordnungswidrigkeit wegen telefonieren am Steuer bekommen?

Diese Ordnungswidrigkeiten können dazu führen, dass gegen Sie ermittelt wird. Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Anhörung oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

Grundsätzlich sollten Sie NICHT auf einen Anhörungsbogen antworten. Auch wenn es so aussieht: Sie sind nicht dazu verpflichtet.

Vor einer Stellungnahme sollte Einblick in die Ordnungswidrigkeits-Akte genommen werden, wobei dies nur durch einen Anwalt erfolgen kann.

Zuerst einmal: Es können unzählige formale Fehler bei der Erstellung eines Bußgeldbescheides oder Anhörungsbogens von der Behörde gemacht worden sein. Dies zu erkennen bzw. eine mögliche Verjährung zu beurteilen ist oftmals erst nach Akteneinsicht durch einen Anwalt möglich. Unabhängig davon kommt es immer wieder zu Fehlern bei der polizeilichen Messung durch mobile oder festinstallierte Meßgeräte. Hier eine kleine Auswahl der möglichen Fehlerquellen.

Fehlerquellen bei Bußgeldbescheid und polizeilichen Meßverfahren

Der Blitzer wurde falsch bedient durch Polizeibeamte.

Die Polizei hatte keine nachweisbare Schulung für die Bedienung oder den Aufbau des Blitzers.

Der Blitzer wurde falsch montiert oder aufgestellt.

Die Qualität des Fotos ist nicht ausreichend.

Sie hatten einen Spurwechsel bei der Messung.

Der Blitzer hat keine Eichung oder die Eichung ist abgelaufen.

Der Blitzer wurde falsch bedient.

Die Messprotokolle wurden fehlerhaft ausgefüllt.

uvm.

Mögliche Sanktionen bzw. Rechtsfolgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Sie bekommen ein Bußgeld.

Sie bekommen ein Fahrverbot.

Sie bekommen ein Eintrag im Verkehrszentralregister (Punkte in Flensburg).

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von ZWEI WOCHEN nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Nur dann kann auch eine gerichtliche Kontrolle stattfinden.

Wir führen alle notwendigen Schritte für Sie durch: legen für Sie Einspruch ein, fordern die Akten und Beweismittel zur Einsicht an, besprechen mit Ihnen die weitere Strategie und stehen Ihnen im gerichtlichen Verfahren zur Seite.

Sie benötigen unsere Unterstützung bei Ihrer Ordnungswidrigkeit?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Das Verkehrszivilrecht beim Verkehrsunfall in Bremen

Zu unseren Kernkompetenzen gehört das Verkehrszivilrecht. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Durchsetzung der Ansprüche aus einem Verkehrsunfall oder die Abwehr von gegnerischen Ansprüchen in Bremen erforderlich ist. Das Verkehrszivilrecht zeichnet sich durch eine hohe Komplexität aus. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Sie in diesem Bereich bestens beraten und vertreten.

Wir werden für Sie in unterschiedlichen Bereichen des Verkehrszivilrechts aktiv. Für Sie führen wir nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Schadensregulierung gegenüber dem Verursacher oder dessen Versicherung durch. Damit stehen wir Ihnen in Bremen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz zur Seite.

Wir übernehmen für Sie die Arbeit

Im Verkehrszivilrecht ist es möglich, dass ein Sachverständiger bei Bedarf zur Begutachtung des Schadens an Ihrem Fahrzeug beauftragt wird. Dieser Vorgang und die sich daran anschließenden Arbeiten sind enorm zeitaufwendig. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskanzlei Staab & Kollegen in Bremen übernimmt für Sie die vollständige Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Die Übernahme der Kosten

Nach dem deutschen Recht muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Kosten übernehmen, die dem Geschädigten im Zuge des Schadensereignisses entstanden sind. Zu diesen gehören neben Gutachter- und Abschleppkosten auch Arztkosten und Anwaltskosten. Eine kompetente und zuverlässige Rechtsvertretung ist im Verkehrszivilrecht unerlässlich. Wir kennen die Schwierigkeiten, die bei einzelnen Fragen und Vorkommnissen entstehen können. Wir setzen uns für Sie für eine vollständige und möglichst komfortable Schadensregulierung ein. Wenn Sie Fragen zum Verkehrszivilrecht haben oder Hilfe benötigen, dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Ein Anruf unter der Telefonnummer 0421/22410142 genügt.

Schadensersatz: Ansprüche in Bremen durchsetzen

Im Zuge eines Verkehrsunfalls entstehen Ansprüche auf Schadensersatz. Um diese durchzusetzen, sollten Sie sich an unseren Anwalt für Verkehrsrecht in Bremen wenden. Haben Sie als Geschädigter einen Fahrzeugschaden und/oder einen Personenschaden erlitten, steht die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gegenüber der generischen Versicherung im Vordergrund. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung des Schadensumfangs und sorgen für eine zügige Abwicklung.

Autokauf und Gewährleistung

Regelmäßig stellt der Autokauf ein freudiges Ereignis dar, wobei diese Freude durch einen reibungslosen Ablauf lange anhalten sollte. In der Praxis laufen Kfz-Kaufverträge – speziell beim Kauf gebrauchter Kraftfahrzeuge – nicht immer problemlos ab. Dies trübt nicht nur die Euphorie, sondern verursacht neben einem erheblichen zeitlichen Aufwand auch die Gefahr eines nicht unerheblichen finanziellen Schadens.

Gewährleistung beim Autokauf

Häufig steht hierbei ein möglicher Mangel im Fokus. Nach zumeist unauffälliger Probefahrt zeigen sich zu einem späteren Zeitpunk die ersten versteckten Mängel. Zunächst ist jedoch festzustellen, ob es sich tatsächlich um einen Mangel und nicht etwa Verschleiß handelt. Soweit tatsächlich Mangelhaftigkeit vorliegt, werden Gewährleistungsansprüche relevant. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs  ist die Beweislastumkehr für den Verbraucher besonders vorteilhaft. Dem Käufer eines mangelhaften Kraftfahrzeugs stehen, insbesondere abhängig von der Frage ob der Mangel durch eine Reparatur beseitigt werden kann (behebbarer Mangel) oder es sich um einen unbehebbaren Mangel handelt, Gewährleistungsansprüche in Form unterschiedlicher Ansprüche zu. Augenmerk muss hierbei auch auf die Fristsetzung bzw. Entbehrlichkeit der Fristsetzung gerichtet werden. Bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen können die Ansprüche von Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises bis zum Schadensersatz oder Aufwendungsersatz reichen.

Dabei kann ein vermeintlicher Gewährleistungsausschluss – der bevorzugt bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern oder zwischen Privaten vereinbart wird, – unter Umständen durch eine Beschaffenheitsvereinbarung oder gar Garantie durchbrochen werden.

Probleme mit der Versicherung nach Autodiebstahl in Bremen

Nach einem Autodiebstahl stehen Sie als Betroffener in Bremen oft vor unerwarteten Schwierigkeiten mit ihrer Versicherung, wenn es darum geht, den Schaden erstattet zu bekommen. Sie sind daher gut beraten, bereits bei der Schadensanmeldung einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Formulars und vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihrer Versicherung, sollte diese sich querstellen.

Sie benötigen unsere Unterstützung im Verkehrszivilrecht?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Das Verkehrsstrafrecht

Zu unseren Kernkompetenzen gehört das Verkehrsstrafrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Staab.Kollegen steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Verkehrsstrafrecht helfend und kompetent zur Seite. Dank unserer umfangreichen Erfahrung ist es uns möglich, für Sie stets die beste Strategie und Vorgehensweise zu erarbeiten.

Inkrafttreten des Verkehrsstrafrechts

Immer dann, wenn Verkehrsverstöße über das Maß einer Ordnungswidrigkeit hinausgehen, tritt das Verkehrsstrafrecht in Recht. Die Strafsachen können dabei sehr unterschiedlich gestaltet sein. Häufige Beispiele, die unter das Verkehrsstrafrecht fallen, sind Trunkenheit im Straßenverkehr oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Wir stehen Ihnen in unterschiedlichen Bereichen des Verkehrsstrafrechts zur Seite. So helfen wir Ihnen bei Vorwürfen wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort oder Körperverletzung. Auch bei anderen Vorwürfen wie Drogen, Alkohol und anderen Betäubungsmitteln am Steuer stehen wir Ihnen als Rechtsanwaltskanzlei mit Rat und Tat zur Seite. Wir werden für Sie auch dann aktiv, wenn Ihnen Tötung im Straßenverkehr vorgeworfen wird.

Die Übernahme der Kosten

Wie in sämtlichen juristischen Bereichen spielt auch im Verkehrsstrafrecht die Übernahme der Kosten eine nicht zu unterschätzende Rolle. Diesem Aspekt sind wir uns durchaus bewusst. Die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme werden von Seiten der Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn Sie nicht wegen Vorsatzes verurteilt werden.
Das Verkehrsstrafrecht geht mit einer außergewöhnlichen Komplexität einher. Aus diesem Grund wissen wir, wie wichtig es ist, dass Sie sich auf einen kompetenten und zuverlässigen Rechtsbeistand verlassen können.

Wenn Sie Fragen haben oder sich aufgrund von Problemen mit uns in Verbindung setzen möchten, können Sie dies telefonisch unter der Rufnummer 0421/22410142 tun. Selbstverständlich können Sie für eine Kontaktaufnahme auch unser Kontaktformular nutzen.

Sie benötigen unsere Unterstützung im Verkehrsstrafrecht?

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und Spezialisierung unserer Rechtsanwälte und nutzen Sie unsere Angebote einer kostenlosen Erstberatung sowie einer kostenlosen Überprüfung bei Ordnungswidrigkeiten. Insbesondere mit Fragen im Ordnungswidrigkeitenrecht sieht man sich oft schneller konfrontiert als man denkt. Wenden Sie sich in einem solchen Fall an unseren erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht in Bremen, um sich über mögliche Vorgehensweisen und Fristen zu informieren. Einige Hinweise dazu finden Sie auch in unserem Wissensbereich.

Unser Einzugsgebiet

FAQ

Wann ist ein Blitzer ungültig?

Die Frist für die Zustellung vom Bußgeldbescheid beträgt also drei Monate nach dem Tag der Tat. Wird der Bußgeldbescheid jedoch erst nach der Frist von drei Monaten zugestellt, so ist die zugrunde liegende Tat bereits verjährt – aber nur, sofern die Verjährungsfrist nicht entsprechend verlängert wurde.

Wie viel darf man die Geschwindigkeit überschreiten?

Wer mit bis zu 20 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 bis 30 km/h überschritten, gibt’s 1 Punkt in Flensburg und eine Geldstrafe von bis zu 100 Euro.

Was passiert wenn ich eine rote Ampel überfahre?

War die Ampel länger als eine Sekunde Rot, so spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Hinzu kommt ein Monat Fahrverbot. Auch hier gilt: bei Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer oder Beschädigungen steigt die Höhe des Bußgeldes auf bis zu 320 Euro.

Welche Bussgelder und Strafe gibt es beim Abstandsverstoss?

Beträgt die gefahrene Geschwindigkeit bei einem Abstandsverstoß weniger als 80 km/h, müssen Verkehrsteilnehmer laut Bußgeldkatalog mit einer Strafe von 25 Euro rechnen. Liegt die Geschwindigkeit über 80 km/h, aber noch unter 100 km/h wird ein Bußgeld zwischen 75 Euro und 320 Euro fällig.

Welche Strafen gibt es bei Handy am Steuer?

Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Grundsätzlich gilt: Wer mit dem Handy am Steuer bei laufendem Motor erwischt wird, der muss ein Bußgeld von 100 € zahlen. Hinzu kommt ein Punkt im Flensburger Register. Ein Fahrverbot ist jedoch nicht vorgesehen.

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