Ihr Anwalt für Strafrecht in Bremen

Sind Sie mit einer strafrechtlichen Angelegenheit in Berührung gekommen, so ist eine kompetente rechtliche Beratung und Vertretung unerlässlich. Ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht aus unserer Kanzlei in Bremen steht Ihnen hierfür vollumfänglich zur Verfügung.

Als kompetenter Strafverteidiger sind wir in Bremen für Sie tätig und wahren Ihre Rechte gegenüber Strafverfolgungsbehörden und bei Gericht. Im Strafrecht beraten wir Sie sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen im Strafrecht sowie in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten.

Wir bieten unsere Unterstützung im Strafrecht in den verschiedensten Bereichen an. Rufen Sie uns gerne zunächst unverbindlich an.

Sie benötigen einen Anwalt im Strafrecht?

Rufen Sie uns gern an und wir vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen zeigen wir Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Erstgespräch ohne Gebühren

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um eine Einschätzung zu Ihrer Situation und Ihren Möglichkeiten einzuholen.

Langjährige Erfahrung

Seit über 20 Jahren berät und vertritt die Kanzlei Staab & Kollegen Mandanten umfassend.

Zügige Bearbeitung

Dank fest etablierter Arbeitsabläufe und spezialisierter Anwälte bearbeiten wir Ihr Anliegen schnell und professionell.

Unser Ziel ist es, Sie zu unterstützen, eine umfassende Beratung zu allen Fach-Themen zu bieten und Sie zielorientiert und effizient bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zu vertreten.

Neben einigen besonders schweren Deliktstypen wie Kapitalverbrechen (Mord und Totschlag) handelt es sich zumeist um Fälle von „Alltagskriminalität“. Konkret denke man an Verkehrsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzungsdelikte, Delikte wider die Freiheit des Willens, der Person oder die sexuelle Selbstbestimmung, Vermögensdelikte (Betrug, Untreue, Erpressung, Diebstahl, Unterschlagung, Raub), Brandstiftung, Urkundenfälschung, sog. Anschlussdelikte (z.B. Hehlerei und Geldwäsche) und Vieles mehr. Mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts bzw. des Jugendgerichtsgesetzes sind wir daneben vertraut.

Auch in vermeintlichen Bagatellfällen schöpfen wir im Interesse unserer Mandanten das ganze Spektrum strafprozessualer Maßnahmen aus, und gehen – wenn nötig – Konflikten mit Staatsanwälten, Richtern, Polizeibeamten und Gutachtern nicht aus dem Weg.

Neben der Tätigkeit in den Tatsacheninstanzen liegt ein Fokus der strafrechtlichen Betätigung der Kanzlei im Bereich von Revisionen bzw. des Revisionsrechts.

Verhaltensregeln bei Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden, insbesondere bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Verhaftung:

  • Bleiben sie ruhig: Leisten Sie keinen Widerstand – es droht der strafrechtliche Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte – und machen Sie nichts, was Ihnen als aktive Verdunkelungshandlung ausgelegt werden kann. Dies könnte zur Beantragung von Untersuchungshaft führen.
  • Machen Sie keine Aussage. Sie haben nach dem Gesetz das Recht, Angaben zur Sache zu verweigern. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen! Lassen Sie sich auch nicht außerhalb des Rahmens einer „formalen“ Vernehmung in Gespräche mit den Beamten der Strafverfolgungsbehörden verwickeln (dies stellt oftmals deren gezielte Taktik dar). Die Frage, ob eine Einlassung zur Sache in Ihrem Interesse ist (und diese Sie entlasten könnte), kann seriös nur nach Akteneinsichtnahme durch einen Strafverteidiger beantwortet werden.
  • Sie haben außerdem das Recht, jederzeit einen von Ihnen gewählten Verteidiger zu kontaktieren und zu befragen. Ohne die fachliche Beratung eines Strafverteidigers sollten Sie keinerlei Angaben machen. Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Bitten Sie die Beamten, solange mit einer Durchsuchung oder anderen Ermittlungsmaßnahme zu warten, bis wir Ihnen gegebenenfalls direkt vor Ort beistehen können.
  • Erklären Sie niemals Ihr Einverständnis mit der Mitnahme von Gegenständen und Unterlagen. Unterschreiben Sie das Durchsuchungsprotokoll nicht und stellen Sie sicher, dass im Durchsuchungsprotokoll deutlich Ihr Widerspruch gegen die Beschlagnahme vermerkt wird.

Rufen Sie uns gern an!
0421/ 22 41 01 40

Melden Sie sich bei uns!

Benötigen Sie einen Anwalt für Strafrecht, sind Sie bei der Kanzlei Staab & Kollegen in Bremen an der richtigen Adresse. Unser spezialisierter Rechtsanwalt Fabian Conrad berät und begleitet seine Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts. Als erfahrener Verteidiger stellt er sich schützend vor Sie. Wir kämpfen dafür, dass unverhältnismäßige, verfahrensfehlerhafte und unrichtige Entscheidungen vermieden werden und wählen dafür die für Ihren Fall passende Verteidigungsstrategie. Werfen Sie gern auch einen Blick in unseren Wissensbereich.

Echte Bewertung von Mandanten im Strafrecht

Bewertung Staab.Kollegen  5.0 / 5.0 bei 34 Bewertungen von Mandanten in unserem Strafrechtsbereich