Scheidungsimmobilien

Immobilien und Scheidung

Wenn es zu einer Trennung kommt, ist häufig auch eine Regelung über während der Ehe erworbene Immobilien erforderlich.

Kostensparend ist es, sich außergerichtlich über den Verbleib bzw. die Verwertung der Immobilien zu einigen. Eine mögliche Lösung ist dabei natürlich auch der Verkauf der Immobilien.

Die Lösung der Fragen rund um die gemeinschaftliche Immobilie, also das Familienheim, wird von den Ehegatten häufig sehr emotional gesehen.

Daher ist es ratsam, sich in Bezug auf die Scheidungsimmobilie professioneller fachanwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Aufgabe des Rechtsanwaltes als Berater ist es, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, um eine drohende Teilungsversteigerung, die immer der letzte Ausweg sein sollte, zu vermeiden.

Ist dies jedoch unbedingt erforderlich, unterstützen wir Sie in diesem komplizierten Verfahren.

Wir unterstützen Sie auch bei der eventuellen Übernahme der Immobilie durch einen der beiden Eheleute unter Einbeziehung des Zugewinnausgleichs. In diesem Zusammenhang müssen aber auch Punkte wie beispielsweise die Entlassung eines Ehegatten aus dem Darlehensvertrag für die Immobilie geregelt werden.

Wir berücksichtigen dabei sämtliche Scheidungsfolgen, die sich auf die Immobilie, ihre Nutzung und Finanzierung auswirken.